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Anhalteweg und Bremsverzögerung#

Behelf: Anhalteweg · Behelf: Vermeidbarkeit

Grundformeln#

Reaktionsweg sr=vtrs_r = v \cdot t_r

Bremsweg sb=v22as_b = \dfrac{v^2}{2a}

Anhalteweg s=sr+sbs = s_r + s_b

Die Bremse baut ihre Wirkung nicht schlagartig auf: Während der Bremsschwellzeit tst_s steigt die Verzögerung von null auf aa. Der Weg ab Bremsbeginn beträgt dann sb=vtsats26+v122as_b = v\,t_s - \dfrac{a\,t_s^2}{6} + \dfrac{v_1^2}{2a} mit v1=vats2v_1 = v - \dfrac{a\,t_s}{2}; die Schwellphase kostet gegenüber sofortiger Vollbremsung rund vts/2v \cdot t_s/2 an Weg. Mit ts=0t_s = 0 geht die Formel in v2/2av^2/2a über.

Restgeschwindigkeit nach der Bremsstrecke dd: vrest=v22adv_{rest} = \sqrt{v^2 - 2 a d}

Dabei ist vv in m/s einzusetzen (vkm/h/3,6v_{km/h} / 3{,}6), trt_r die Reaktionszeit in Sekunden und aa die Bremsverzögerung in m/s². Steigung und Gefälle wirken über aeff=a+gp100a_{eff} = a + g \cdot \frac{p}{100} (Steigung positiv, Gefälle negativ), mit g=9,81g = 9{,}81 m/s².

Behelf: Anhalteweg#

Das Diagramm zeigt beide Wege über der Geschwindigkeit: blau der Weg ab Bremsbeginn, rot der Anhalteweg. Der senkrechte Abstand zwischen den Kurven ist der Reaktionsweg, er wächst linear; der Bremsweg wächst quadratisch. Die strichlierten Linien markieren die eingestellte Geschwindigkeit auf beiden Kurven.

Behelf: Vermeidbarkeit#

Die Frage lautet meist nicht „wie lang war der Anhalteweg", sondern: Wäre bei zulässiger Geschwindigkeit noch rechtzeitig angehalten worden — und mit welcher Restgeschwindigkeit wäre es sonst zum Anstoß gekommen? Einzugeben ist die Entfernung zwischen Reaktionsaufforderung und Kollisionsort.

Der Behelf prüft allein die räumliche Vermeidbarkeit. Die zeitliche Vermeidbarkeit — der Langsamere hätte die Konfliktstelle vor dem Eintreffen des Anderen passiert — ist damit nicht erfasst.

Richtwerte Bremsverzögerung#

Fahrzeug und Fahrbahn m/s²
Pkw, Asphalt trocken, ABS 7,5–9,5
Pkw, Asphalt nass 5,0–7,0
Pkw, Schneefahrbahn 2,0–3,0
Pkw, Eis 1,0–1,5
Motorrad, trocken 6,0–8,0
Lkw beladen, trocken 5,0–6,5
Fahrrad, trocken 3,0–4,5
E-Scooter, trocken 2,5–4,0

Richtwerte Reaktionszeit#

Situation s
erwartete Gefahr, aufmerksamer Lenker 0,8
Standardwert der Rekonstruktion 1,0
unerwartete oder komplexe Gefahr 1,2–1,4
Bremsschwellzeit (zusätzlich, hydraulisch) 0,1–0,2
Bremsschwellzeit (Druckluftbremse, Lkw) 0,2–0,4

Beides sind Bandbreiten aus der Unfallrekonstruktion, keine verbindlichen Rechengrößen. Maßgeblich bleibt der im Verfahren erhobene Wert des Sachverständigen; der Behelf dient dazu, dessen Ergebnis nachzuvollziehen und Varianten durchzuspielen.

Verwandt: HWS-Distorsion für die Verletzungsfolgen des Auffahrunfalls, Kurvengrenzgeschwindigkeit für die Grenze der Fahrdynamik und Schmerzperioden für die Bemessung.

Benützungsentgelt bei Rückabwicklung#

Behelf: Benützungsentgelt · Behelf: Gesamtlaufleistung im Vergleich · Behelf: Rückzahlung mit Zinsen

Rechtssatz#

Wird ein Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt — Wandlung, Irrtum, Rücktritt, Schadenersatz —, behält der Käufer den Gebrauchsnutzen der bis dahin gefahrenen Kilometer. Dieser Nutzen ist dem Verkäufer als Benützungsentgelt abzugelten und vom zurückzuzahlenden Kaufpreis abzuziehen.

Der Gebrauchsnutzen des Käufers eines Kfz, der die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat, ist grundsätzlich in Abhängigkeit von den gefahrenen Kilometern linear zu berechnen. Er ist ausgehend vom Kaufpreis anhand eines Vergleichs zwischen tatsächlichem Gebrauch (gefahrene Kilometer) und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer (erwartete Gesamtlaufleistung bei Neufahrzeugen und erwartete Restlaufleistung bei Gebrauchtwagen) zu bestimmen.

RS0134263 zu § 1435 ABGB, begründet mit 10 Ob 2/23a vom 21. Februar 2023, seither in mehr als dreißig Entscheidungen fortgeschrieben (3 Ob 188/24d vom 24. Juni 2025; jüngster Anwendungsfall 3 Ob 122/26a vom 20. Juli 2026).

Maßgeblich ist der Durchschnitt, nicht das konkrete Fahrverhalten:

Für die lineare Berechnungsmethode des Benützungsentgelts für einen Pkw im Rahmen des Vorteilsausgleichs ist auf die unter gewöhnlichen Umständen zu erzielende durchschnittliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs abzustellen. Der gezogene Gebrauchsvorteil pro gefahrenem Kilometer wird also unabhängig davon bemessen, ob der konkrete Nutzer eine schonende oder beanspruchende Fahrweise an den Tag gelegt hat.

RS0134941 zu §§ 1295, 1304 ABGB (4 Ob 163/23h, 22. Oktober 2024; ebenso schon 2 Ob 82/23g, 2 Ob 108/23f, 8 Ob 42/23v, 8 Ob 76/23v). Das Vorbringen, der Käufer sei besonders schonend gefahren, geht daher ins Leere — und umgekehrt ebenso.

Die Formel gilt nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch beim Vorteilsausgleich gegenüber dem Motorhersteller (§ 874, § 1295 Abs 2 ABGB; 5 Ob 178/24y, 4 Ob 66/24w).

Formel#

Neufahrzeug:

B=KPkmgefahrenLgesamtB = KP \cdot \dfrac{km_{gefahren}}{L_{gesamt}}

Gebrauchtwagen — an die Stelle der Gesamtlaufleistung tritt die Restlaufleistung im Zeitpunkt des Kaufes:

B=KPkmgefahrenLgesamtkmKaufB = KP \cdot \dfrac{km_{gefahren}}{L_{gesamt} - km_{Kauf}}

KPKP ist der vereinbarte Bruttokaufpreis, kmgefahrenkm_{gefahren} die Differenz der Kilometerstände zwischen Übergabe und Rückgabe. Rückzuzahlen ist KPBKP - B.

Je 1000 gefahrene Kilometer entspricht das einem Anteil von 1000Lrest\dfrac{1000}{L_{rest}} des Kaufpreises — bei 250.000 km also 0,40 %.

Behelf: Benützungsentgelt#

Beurteilungszeitpunkt und § 273 ZPO#

Gezählt werden die Kilometer bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung (§ 193 ZPO), nicht bis zur Klagseinbringung. Wer während des Verfahrens weiterfährt, erhöht sein Benützungsentgelt. Die stehende Formulierung des OGH lautet: „ausgehend davon, dass der Kläger das Fahrzeug auch nach Geltendmachung der Wandlung weiter nutzte und bis zum Beurteilungszeitpunkt (§ 193 ZPO) damit … km zurücklegte" (10 Ob 2/23a, 2 Ob 241/22p, 3 Ob 140/22t, 2 Ob 108/23f und weitere).

Lässt sich die Gesamtlaufleistung nicht feststellen, ist das Entgelt nach § 273 ZPO auszumessen (6 Ob 76/23d: 18.155 €; 6 Ob 81/23i: 13.635 €). Das OLG Graz zog dafür den von mehreren Sachverständigen für Fahrzeuge zwischen 120 und 180 kW angenommenen Durchschnitt von 300.000 km heran (6 R 83/25k).

Überschreitet der Kilometerstand die Prognose, wächst das Entgelt nicht unbegrenzt: In 1 Ob 74/25a hatte das Fahrzeug die erwartete Gesamtlaufleistung von 250.000 km um über 185.000 km überschritten; der OGH billigte, dass die Vorinstanzen dem Kläger nach § 273 ZPO noch 2.000 € beließen, statt das Entgelt rechnerisch über den Kaufpreis hinaus wachsen zu lassen.

Was die Formel nicht erfasst#

  • Wertverlust. Der bloße Wertverlust des Fahrzeugs geht nicht zu Lasten des Käufers. Wer eine Wertminderung durch Beschädigung geltend macht, muss sie gesondert als Schadenersatz behaupten und beweisen; über das Benützungsentgelt ist sie nicht abzugelten (2 Ob 241/22p).
  • Unterdurchschnittliche Nutzung. Nicht gefahrene Kilometer sind nicht zu zahlen. Ein niedriger Kilometerstand darf nicht zum Anlass genommen werden, statt der Kilometer die Besitzdauer abzurechnen.
  • Standzeiten in der Werkstätte mindern die gefahrene Strecke ohnehin und können daneben eigene Ansprüche begründen.

Abgrenzung zur älteren Judikatur#

Vor der Wende zur linearen Methode wurde teils nach der Differenzmethode gerechnet: ersparter Aufwand für ein Ersatzfahrzeug, ermittelt aus dem Wertverlust zwischen Kauf und Rückgabe (4 Ob 21/21y; davor 8 Ob 74/13k — abzuziehen sind die tatsächlich ersparten Kosten eines Ersatzfahrzeugs, nicht der Wertverlust als solcher). Die lineare Methode hat sich mit RS0134263 durchgesetzt; die Differenzmethode kann in Sonderlagen weiterhin ein Kontrollergebnis liefern.

Bei Elektrofahrzeugen tritt die Lebensdauer der Antriebsbatterie — Ladezyklen und Alterung — an die Stelle der Motorlaufleistung. Das ist in der Literatur vertreten, aber noch nicht in einem eigenen Rechtssatz abgesichert. In 3 Ob 188/24d — soweit ersichtlich der erste Elektrofall — hat der OGH die lineare Methode unverändert angewandt und die für Verbrenner übliche Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde gelegt.

Erwartete Gesamtlaufleistung#

Der einzige wirklich strittige Wert der Formel, und Tatfrage: Sie ist vom Sachverständigen festzustellen, nicht aus einer Tabelle abzulesen. Der Verkäufer setzt sie niedrig an — das erhöht sein Entgelt —, der Käufer hoch.

Die Auswertung der Justiz-Volltextsuche des RIS zum Wort Gesamtlaufleistung (90 Entscheidungstexte, davon 54 des OGH; Stand 31. August 2026) ergibt ein deutliches Bild: 250.000 km ist der Regelwert, 300.000 km der zweithäufigste. Werte darüber sind Einzelfälle, Werte darunter kommen als allgemeine Prognose praktisch nicht vor.

Laufleistungen in Entscheidungen des OGH#
Fahrzeug Gesamtlaufleistung km Entscheidung Datum
Audi A3 Cabriolet 1,6 l TDI, Neuwagen, Übergabe 10/2010 250.000 2 Ob 108/23f 27.06.2023
Audi A3 Sportback 1,6 TDI Start-up, Neuwagen 7/2010 250.000 10 Ob 41/23m 16.04.2024
Audi A4 Avant 2.0 l TDI Start-up, Neuwagen 2010 250.000 3 Ob 142/22m 25.05.2023
Audi A5 Sportback 2.0 TDI quattro, EZ 2/2013 250.000 (Rest 240.260) 2 Ob 82/23g 16.05.2023
Audi A7 Sportback, EZ 1/2015, Gebrauchtwagen 107.288 km 300.000 (Rest 193.000) 3 Ob 122/26a 20.07.2026
Audi Q3 2.0 TDI quattro (EA 189 Euro 5), fabriksneu 2012 250.000 9 Ob 60/23y 19.09.2024
Audi Q3 2.0 TDI quattro Offroad daylight, Kauf 4/2015 250.000 2 Ob 5/23h 19.09.2023
Audi Q3 2.0 TDI quattro, Neuwagen 4/2012 250.000 6 Ob 179/24b 06.11.2024
Audi Q5 2.0 TDI Sport quattro, 2 l, EZ 10/2014 250.000 8 Ob 21/23f 19.10.2023
Elektrofahrzeug, Neuwagen 7/2022, Stand 750 km 250.000 (Rest 249.250) 3 Ob 188/24d 24.06.2025
Mercedes GLC 220d 4MATIC, 2,2 l, Übergabe 12/2016 300.000 6 Ob 175/23p 21.02.2024
Seat Alhambra Business TDI 127g (EA 288), Kauf 7/2017 300.000 9 Ob 17/22y 28.06.2023
VW EA 189 Euro 5, EZ 3/2014 250.000 8 Ob 76/23v 15.02.2024
VW EA 189 Euro 5, EZ 5/2012 250.000 6 Ob 76/23d 30.08.2023
VW EA 189, Kauf 3/2010 250.000 1 Ob 74/25a 27.05.2025
VW ohne Type, 2,0 l TDI, EZ 4/2014 250.000 2 Ob 241/22p 27.06.2023
VW Caddy Maxi Trendline TDI 4Motion, 2,0 l, EZ 8/2013 250.000 (Rest 245.863) 3 Ob 140/22t 25.05.2023
VW Golf Sky BlueMotion Technology TDI (EA 189 Euro 5), Kauf 5/2011 300.000 9 Ob 58/23d 23.07.2024
VW Golf Variant Rabbit BMT TDI, 1,6 l, 77 kW/105 PS, EZ 10/2011 250.000 9 Ob 55/23p 23.11.2023
VW Passat EA 189, Gebrauchtwagen 70.000 km, Kauf 9/2014 250.000 (Rest 180.000) 4 Ob 163/23h 22.10.2024
VW Sharan Karat TDI SCR BMT DSG, Kauf 2011–2015 300.000 (400.000 erörtert) 8 Ob 1/24s 25.04.2024
VW Sharan Sky BMT TDI, 2,0 l, Vorführwagen, Kauf 1/2013 250.000 (Rest 238.900) 4 Ob 79/23f 19.12.2023
VW Tiguan EA 189, Gebrauchtwagen, Kauf 3/2016 300.000 (Rest 233.200) 6 Ob 84/23f 23.10.2023
VW Tiguan Lounge TDI BMT, EZ 3/2015 250.000 (Rest 249.500) 10 Ob 2/23a 21.02.2023
VW Tiguan Sky TDI BMT 4Motion, 2,0 l, 103 kW/140 PS 250.000 9 Ob 65/22g 28.06.2023
VW Touran Sky BMT TDI, EZ 2/2012 250.000 (Rest 240.500) 1 Ob 34/24t 27.05.2024
Berufungsgerichte#
  • 250.000 km — OLG Innsbruck 4 R 7/25y und 4 R 150/25b (Coupé, 3,0 l Sechszylinder-Diesel, 180 kW, EZ 11.09.2013), 1 R 181/24p, 1 R 52/25v; OLG Graz 3 R 69/25d (VW EA 288, 1.968 ccm, 110 kW, Euro 6), 3 R 118/25k, 5 R 103/25v (2.287 ccm, 96 kW/131 PS, Vierzylinder-Turbodiesel); OLG Wien 1 R 27/25k (2 l Diesel, 103 kW/140 PS, Übergabe 19.03.2013); OLG Linz 4 R 21/25y (2,0 l Vierzylinder-Diesel, 110 kW, Euro 6), 1 R 61/25h (Neuwagen, 2,0 l Diesel, 103 kW/140 PS, Euro 5b)
  • 250.000 bis 300.000 km — OLG Graz 2 R 67/25b, 3 R 43/26g
  • 300.000 km — OLG Innsbruck 5 R 57/24g; OLG Linz 2 R 12/25k; OLG Wien 11 R 82/25x (als maximale durchschnittliche Laufleistung); OLG Graz 6 R 83/25k (Fahrzeuge von 120 bis 180 kW, § 273 ZPO)
  • 310.000 km — OLG Wien 33 R 130/24s (1,6 l Diesel, 77 kW/105 PS)
  • 350.000 km — OLG Linz 6 R 132/25m
  • 160.000 km laut Sachverständigem — OLG Wien 11 R 162/24k (Gebrauchtwagen mit 25.140 km, Diesel 88 kW, Euro 5) — die Beklagte hatte zuvor 300.000 km außer Streit gestellt und dieses Vorbringen ohne Begründung auf 250.000 km berichtigt

Die Leistungsangaben zeigen, dass die Prognose auch innerhalb der Berufungsgerichte nicht an der Motorisierung hängt: Das Fahrzeug mit 180 kW in 4 R 7/25y wurde mit 250.000 km bewertet, während 6 R 83/25k für dieselbe Leistungsklasse 300.000 km ansetzt.

Der Ausreißer nach unten ist 9 Ob 67/24d: Dort wurde für einen Gebrauchtwagen mit einer Gesamtlaufleistung von nur 94.380 km gerechnet — bei 15.900 € Kaufpreis und 63.700 gefahrenen Kilometern ergab das 10.731,40 € Entgelt. Wie tief die Prognose ausfallen kann, ist ebenfalls Frage des Einzelfalls.

Anhaltswerte je Klasse#

Eine nach Fahrzeugklassen gestaffelte Tabelle gibt es in der österreichischen Judikatur nicht. Die folgenden Werte stammen aus der deutschen Praxis, die in Schritten zu 50.000 km zwischen 150.000 und 300.000 km staffelt; der BGH bestätigte 250.000 km als Wert innerhalb der Bandbreite und lehnte 300.000 km als nicht zwingend ab (VI ZR 480/19). Sie taugen zur Plausibilitätskontrolle eines Gutachtens, nicht als Ersatz für die Feststellung.

Fahrzeugklasse Gesamtlaufleistung km je 1000 km
Kleinstwagen, Kleinwagen (Benzin) 150.000 – 200.000 0,67–0,50 %
Kompakt- und Mittelklasse (Benzin) 200.000 – 250.000 0,50–0,40 %
Mittelklasse, SUV (Diesel) 250.000 0,40 %
Obere Mittelklasse (Diesel) 250.000 – 300.000 0,40–0,33 %
Oberklasse, Van, Großraumlimousine 300.000 0,33 %
Luxusklasse 300.000 – 350.000 0,33–0,29 %
Elektrofahrzeug (Batterie maßgeblich) 200.000 – 250.000 0,50–0,40 %
Leichtes Nutzfahrzeug 300.000 – 400.000 0,33–0,25 %
Lkw, Omnibus, Taxi 400.000 – 800.000 0,25–0,13 %

Belegte deutsche Einzelfälle: VW Sharan 2.0 TDI 300.000 km (BGH VI ZR 252/19), VW Touran EA 189 300.000 km (OLG Köln 18 U 60/19), Seat Altea 2.0 TDI 250.000 km (OLG Köln 4 U 235/19), Skoda Octavia EA 189 250.000 km (OLG Koblenz 12 U 1052/19).

Behelf: Gesamtlaufleistung im Vergleich#

Zeigt, wie viel die strittige Prognose wert ist. Dieselbe Sachlage, gerechnet über die gebräuchlichen Ansätze.

Rechenbeispiel#

Neuwagen, Kaufpreis 42.270,94 €, erwartete Gesamtlaufleistung 250.000 km, bis zur Rückgabe 119.495 km gefahren:

B=42270,94119495250000=20.204,66B = 42270{,}94 \cdot \dfrac{119495}{250000} = 20.204{,}66

Zurückzuzahlen sind 22.066,28 €. Hätte der Verkäufer 150.000 km durchgesetzt, wären es 33.674,44 € Entgelt und nur 8.596,50 € Rückzahlung gewesen — die Prognose allein entscheidet hier über 13.469,78 €.

Behelf: Rückzahlung mit Zinsen#

Neben dem Kaufpreis abzüglich Benützungsentgelt stehen dem Käufer Zinsen für das gebundene Kapital zu — gesetzlich 4 % nach § 1000 Abs 1 ABGB, im beiderseitigen Unternehmergeschäft nach § 456 UGB höher. Ob die Zinsen vom vollen Kaufpreis oder nur vom Rückzahlungsbetrag laufen, ist strittig; der Behelf weist beides aus. Berechnet mit einfachen Zinsen, taggenau auf 365 Tage — zur Zinseszinsrechnung siehe Zinsen, Barwert und Annuitäten, zu den Fristen Kalenderrechnung und Fristen.

Prüfschritte im Verfahren#

  1. Kaufpreis brutto und Übergabedatum aus dem Kaufvertrag, nicht aus der Rechnung des Händlers.
  2. Kilometerstand bei Übergabe und bei Rückgabe — bei Gebrauchtwagen ist der Stand bei Übergabe die entscheidende Größe, weil er die Restlaufleistung bestimmt.
  3. Erwartete Gesamtlaufleistung für den konkreten Typ. Sachverständigenfrage, nicht Rechtsfrage. Der Standardwert 250.000 km ist zu begründen, nicht vorauszusetzen.
  4. Standzeiten in der Werkstätte, Ersatzfahrzeug, sonstige Aufwendungen gesondert erheben.
  5. Wertminderung durch Beschädigung nur auf gesondertes Vorbringen und mit eigenem Beweisanbot.

Quellen: RIS RS0134263 · RIS RS0134941 · RIS-Volltextsuche Gesamtlaufleistung

Kurvengrenzgeschwindigkeit#

Behelf: Grenzgeschwindigkeit · Behelf: Kurvenradius aus einer Skizze · Behelf: Kippgrenze

Grundformeln#

Grenzgeschwindigkeit ohne Querneigung: vmax=μgrv_{max} = \sqrt{\mu \cdot g \cdot r}

Mit Querneigung α\alpha: vmax=grμ+tanα1μtanαv_{max} = \sqrt{g \cdot r \cdot \dfrac{\mu + \tan\alpha}{1 - \mu \tan\alpha}}

Querbeschleunigung bei gefahrener Geschwindigkeit: aq=v2ra_q = \dfrac{v^2}{r}

Kippgrenze: vkipp=grs2hv_{kipp} = \sqrt{g \cdot r \cdot \dfrac{s}{2h}} mit Spurweite ss und Schwerpunkthöhe hh

Kurvenradius aus Sehne cc und Pfeilhöhe pp: r=c28p+p2r = \dfrac{c^2}{8p} + \dfrac{p}{2}

Ist s2h>μ\frac{s}{2h} > \mu, rutscht das Fahrzeug, bevor es kippt — der Normalfall beim Pkw. Umgekehrt beim hoch beladenen Lkw.

Behelf: Grenzgeschwindigkeit#

Querkraftbeiwerte#

Fahrbahn und Reifen μ
Asphalt trocken, guter Reifen 0,8–1,0
Asphalt trocken, abgefahrener Reifen 0,6–0,8
Asphalt nass 0,5–0,7
Nässe und abgefahrener Reifen 0,3–0,4
Rollsplitt, Laub 0,3–0,5
Schneefahrbahn 0,2–0,3
Eis 0,08–0,15

Der Querkraftbeiwert entspricht größenordnungsmäßig dem Längskraftbeiwert der Bremsung, siehe Anhalteweg und Bremsverzögerung.

Querbeschleunigung und Fahrverhalten#

Fahrweise m/s²
unauffällig, Insassen bemerken nichts bis 2
zügig, spürbare Seitenkraft 2–4
sportlich, Ladung verrutscht 4–6
Grenzbereich, Reifenquietschen ab 6–7

Querneigung typischer Straßen#

Situation %
Dachprofil in der Geraden 2,5
Freilandstraße, Kurvenüberhöhung 4–7
Autobahn, Kurvenüberhöhung 4–6
Gegenneigung (fehlerhaft, Wannenlage) −2 bis −4

Die Werte sind Größenordnungen. Im Verfahren ist die Neigung der konkreten Stelle zu erheben — sie geht mit vollem Gewicht in die Grenzgeschwindigkeit ein.

Anhaltswerte für Kurvenradien#

Straße m
Autobahn, Regelquerschnitt 500–2000
Freilandstraße, geschwungen 150–400
Ortsdurchfahrt 60–150
Kreisverkehr, Fahrlinie 10–20
Abbiegevorgang an der Kreuzung 6–12
Behelf: Kurvenradius aus einer Skizze#

Aus Lageplan, Luftbild oder Unfallskizze: eine Sehne durch den Kurvenbogen legen, ihre Länge cc messen und den größten Abstand pp zwischen Sehne und Bogen. Daraus folgt der Radius.

Kreisabschnitt

Der Behelf setzt voraus, dass die Kurve einem Kreisbogen angenähert ist, der Radius über die gemessene Sehne also konstant bleibt. Bei Klothoiden1 in der Ein- und Ausfahrt, bei Korbbögen2 oder bei einer Folge aus Geraden und Bögen liefert er nur einen mittleren Ersatzradius — dann die Sehne kurz halten und genau über die kritische Stelle legen.

Die übrigen Maße des Kreisabschnitts — Bogenlänge, Fläche, Zentriwinkel — stehen unter Flächenformeln (Planimetrie); dort heißt die Sehne ss und die Pfeilhöhe hh.

Anhaltswerte Spurweite und Schwerpunkthöhe#

Fahrzeug Spurweite m Schwerpunkt m s/2h
Pkw Kompaktklasse 1,50 0,55 1,36
Pkw Mittelklasse 1,55 0,58 1,34
SUV 1,60 0,72 1,11
Kleintransporter, beladen 1,70 1,10 0,77
Lkw, beladen 2,00 1,80 0,56
Sattelzug, hohe Ladung 2,00 2,20 0,45

Alle Werte sind Anhaltspunkte der Fahrdynamik. Maßgeblich bleibt das Gutachten im konkreten Verfahren.

Behelf: Kippgrenze#

Für hoch aufgebaute oder hoch beladene Fahrzeuge — Kleintransporter, Lkw, Anhänger mit verrutschter Ladung.

Verwandt: Anhalteweg und Bremsverzögerung für den Weg bis zum Stillstand und HWS-Distorsion für die Verletzungsfolgen des Anstoßes.

  1. Die Klothoide ist der Übergangsbogen des Straßenbaus: eine Kurve, deren Krümmung gleichmäßig mit der zurückgelegten Weglänge zunimmt. Sie verbindet die Gerade (Radius unendlich) mit dem Kreisbogen (Radius konstant), damit der Lenker das Lenkrad stetig einschlagen kann und die Querbeschleunigung nicht sprunghaft ansteigt. Eine über den Übergangsbereich gelegte Sehne mischt daher große und kleine Radien und liefert einen zu großen Wert für die engste Stelle.

  2. Ein Korbbogen ist ein Bogen aus mehreren Kreisstücken verschiedenen Radius, die tangential aneinandergesetzt sind — im Straßenbau etwa der Wechsel von einem weiten in einen engen Bogen ohne Zwischengerade. Der Radius ist abschnittsweise konstant, springt aber an den Übergangsstellen; maßgeblich ist der kleinste Teilradius.

Sicht, Licht und Dämmerung#

Behelf: Fahren auf Sicht · Behelf: Sonnenstand und Dämmerung

Erkennbarkeitsentfernungen bei Nacht#

Objekt und Beleuchtung m
Fußgänger dunkel, Abblendlicht, kein Gegenverkehr 25–40
Fußgänger dunkel, Abblendlicht, Gegenverkehr 15–25
Fußgänger hell gekleidet, Abblendlicht 40–60
Fußgänger dunkel, Fernlicht 80–120
Fußgänger mit Warnweste oder Retroreflektoren 120–160
Fußgänger dunkel, unter Straßenbeleuchtung 30–60
Radfahrer ohne Licht, dunkel gekleidet 20–30
Radfahrer mit vorschriftsmäßigem Rücklicht 150–300
unbeleuchtetes Fahrzeug quer zur Fahrbahn 50–80
Wild am Fahrbahnrand, Abblendlicht 30–50

Die Spanne ist groß, weil Kontrast, Blickzuwendung und Erwartungshaltung mitwirken. Der untere Wert gilt für einen nicht auf das Hindernis vorbereiteten Lenker.

Ausleuchtung durch die Fahrzeugbeleuchtung#

Lichtart Reichweite m
Abblendlicht, rechter Fahrbahnrand 50–70
Abblendlicht, linke Fahrbahnseite 30–40
Fernlicht 100–150
Nebelscheinwerfer 20–30
Tagfahrlicht (leuchtet nicht aus)

Der entscheidende Punkt: Die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts endet regelmäßig vor dem Anhalteweg bei höherer Geschwindigkeit — siehe den Behelf weiter unten und Anhalteweg und Bremsverzögerung.

Behelf: Fahren auf Sicht#

Welche Geschwindigkeit erlaubt es, innerhalb der überblickbaren Strecke anzuhalten? Umkehrung des Anhaltewegs: aus s=vtr+v22as = v t_r + \frac{v^2}{2a} folgt v=atr+(atr)2+2asv = -a t_r + \sqrt{(a t_r)^2 + 2 a s}.

Dämmerungsphasen#

Phase Sonnenhöhe Kennzeichen
Tag über 0° volle Sehleistung
bürgerliche Dämmerung 0° bis −6° Umrisse im Freien ohne Kunstlicht erkennbar
nautische Dämmerung −6° bis −12° Horizont noch sichtbar, Objekte nicht mehr
astronomische Dämmerung −12° bis −18° für die Straße Nacht
Nacht unter −18°
Behelf: Sonnenstand und Dämmerung#

Sonnenauf- und -untergang, Dämmerungsende sowie Höhe und Azimut der Sonne zu einem Zeitpunkt. Azimut von Norden im Uhrzeigersinn: 0° Nord, 90° Ost, 180° Süd, 270° West. Die Fahrtrichtung im selben Maß eingeben, dann wird der Blendwinkel ausgewiesen.

Die Auswahl eines Vorgabeortes trägt dessen Koordinaten in die Felder Breite und Länge ein, sodass die Rechnung nachvollziehbar bleibt. Das Schema unter der Ausgabe zeigt dieselbe Lage als Blickfeld: Der Kreis umfasst 120° — 60° in jede Richtung um die eingegebene Fahrtrichtung —, die waagrechte Linie ist der Horizont, die rot getönte Fläche der Bereich, in dem geblendet wird (Sonnenhöhe unter 10°, bis 20° seitlich). Steht die Sonne unter dem Horizont, erscheint sie als bloßer Umriss; liegt sie außerhalb des Blickfeldes, grau am Rand mit einem Pfeil in ihre Richtung. Die Zahlen an den Enden der Horizontlinie sind die Azimutwerte der Blickfeldränder. Wer die Koordinaten überschreibt — etwa mit denen der Unfallstelle aus dem Lageplan —, rechnet für diesen Punkt; die Ortswahl springt dann auf eigene Koordinaten.

Die Zeiten gelten für die eingestellte Zeitzone des Rechners und sind Mitteleuropäische Zeit beziehungsweise Sommerzeit. Der Algorithmus arbeitet mit einer Genauigkeit von etwa einer Minute; Verdeckung durch Gelände oder Bebauung ist darin nicht enthalten. Wo es auf die Minute ankommt, bleibt die Auskunft der GeoSphere Austria die belastbare Grundlage.

Beleuchtungsstärken#

Situation lx
Sonne, klarer Himmel 100 000
bedeckter Tag 1000–10 000
Sonnenuntergang 400
Ende der bürgerlichen Dämmerung 3–5
Straßenbeleuchtung im Ortsgebiet 5–20
Vollmond, klare Nacht 0,05–0,25
sternklar ohne Mond 0,001

Blendung und Adaptation#

Vorgang Dauer
Adaptation hell → dunkel, erste Stufe 5–10 min
Adaptation hell → dunkel, vollständig 20–30 min
Adaptation dunkel → hell wenige Sek
Wiedersehen nach Blendung durch Gegenverkehr 3–10 s
Tunnelausfahrt bei Tag 1–3 s

Sonnenblendung ist praktisch erheblich, wenn die Sonne unter etwa 10° steht und ihr Azimut weniger als etwa 20° von der Fahrtrichtung abweicht. Der Behelf unten gibt beide Werte aus.