Abkürzungen und Akronyme#
Die Begriffe#
Eine Abkürzung ist ein verkürzt geschriebenes, aber vollständig gesprochenes Wort: z. B. wird „zum Beispiel" gelesen, Dr. wird „Doktor" gelesen. Sie ist eine reine Schreibkürzung.
Ein Kurzwort ist dagegen ein eigenständiges Wort, das auch verkürzt gesprochen wird: Akku, Kfz, ÖBB.
Ein Akronym ist ein Kurzwort aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter. Man unterscheidet:
| Art |
gesprochen |
Beispiele |
| Initialwort |
buchstabiert |
ÖBB, EU, OGH, GmbH, ZPO |
| Akronym im engeren Sinn |
als Wort gelesen |
UNO, NATO, AIDS, Laser |
| Silbenwort |
aus Silben gebildet |
Kripo, Schupo, Bafög |
| Mischkurzwort |
Silbe und Anfangsbuchstabe |
Azubi, E-Werk |
Ein Backronym ist die nachträgliche Deutung eines bestehenden Wortes als Abkürzung — etwa wenn SOS als „Save Our Souls" erklärt wird, obwohl es nur wegen des einprägsamen Morsezeichens gewählt wurde.
Schreibung#
Punkt oder nicht. Wird die Abkürzung ausgeschrieben gesprochen, steht ein Punkt: z. B., d. h., u. a., Abs., Nr., vgl. Wird sie als Kurzwort gesprochen, steht keiner: ÖBB, EU, Kfz, GmbH. Maßeinheiten und Himmelsrichtungen stehen ohne Punkt: kg, km/h, NO.
Leerzeichen. Zwischen den Bestandteilen mehrgliedriger Abkürzungen steht ein Leerzeichen: z. B., d. h., i. d. R., v. a. In der Praxis wird es oft weggelassen; wo es gesetzt wird, sollte es ein geschütztes sein, damit die Abkürzung nicht über den Zeilenumbruch zerrissen wird.
Satzende. Ein Abkürzungspunkt am Satzende ersetzt den Schlusspunkt; es wird kein zweiter gesetzt.
Plural. Er bleibt meist unbezeichnet (die Pkw, die AGB), gelegentlich mit -s (die Pkws). Der Genitiv wird bei Initialwörtern mit -s gebildet (des OGH oder des OGHs, ersteres ist üblicher).
Artikel und Geschlecht richten sich nach dem Kernwort: die EU (Union), der OGH (Gerichtshof), das BG (Gesetz oder Gericht — hier entscheidet der Zusammenhang).
Erste Nennung. In Schriftsätzen und Urteilen gilt: Bei der ersten Verwendung wird ausgeschrieben und die Abkürzung in Klammern eingeführt, danach nur noch abgekürzt. Ausgenommen sind allgemein bekannte Kürzel.
In juristischen Texten#
Gesetzesabkürzungen folgen in Österreich den Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache (AZR).
Innerhalb einer Norm wird von groß nach klein zitiert: Paragraf, Absatz, Ziffer oder Litera, Satz — § 1325 ABGB, § 273 Abs 1 ZPO, § 502 Abs 1 Z 1 ZPO. Der Punkt nach Abs und Z entfällt in der österreichischen Zitierweise, anders als in der deutschen.
Siehe auch Geographische Namen für die Schreibung von Orts- und Straßennamen, Buchstabieralphabete für das Buchstabieren am Telefon und Römische Ziffern und griechisches Alphabet.
Geographische Namen#
Auch wenn weder ÖNORM A 1080 noch DIN 5008 mehr anzuwenden sind, sind die darin enthaltenen Regeln für die Schreibung von Orts- und Straßennamen eine gute Richtschnur. Für alles andere gibt es das Straßenverzeichnis der Statistik Austria.
Straßennamen#
Straßennamen bestehen in der Regel aus einem Grundwort und einem Bestimmungswort. Beispiele für Grundwörter: Straße, Ufer, Allee, Anlage, Gasse, Graben, Chaussee, Wache, Weg, Platz, Promenade, Pforte, Pfad, Damm, Tor, Brücke.
Zusammengesetzte Straßennamen werden zusammen und ohne Bindestrich geschrieben#
- Das Bestimmungswort ist ein Hauptwort und die Zusammensetzung ist übersichtlich: Brunnengasse, Frauentor, Kastanienallee.
- Das Bestimmungswort ist ein Personenname: Ferdinandstraße, Nestroyallee, Porscheplatz.
- Das Bestimmungswort bezeichnet einen Titel, einen Volksstamm oder ein Herrschergeschlecht: Bürgermeisterplatz, Wikingerplatz, Habsburgerwall.
- Das Bestimmungswort ist ein Ortsname, der auf "-er" endet oder unverändert ist: Elsterpfad, Klosterhof.
- Das Bestimmungswort ist ein Eigenschaftswort ohne Beugungsendung: Hochstraße, Langgasse, Krummpfad.
Zusammengesetzte Straßennamen werden getrennt und ohne Bindestrich geschrieben#
- Dem Grundwort wird ein Eigenschaftswort mit Beugungsendung beigefügt: Alter Wall, Grüner Winkel, Breite Straße.
- Wortformen von Orts- oder Ländernamen sind auf "-er" abgeleitet: Linzer Warte, Neue Grazer Landstraße, Innsbrucker Straße.
- Ein Verhältniswort bildet einen Teil des Straßennamens. Das Verhältniswort (Adverb) wird dann großgeschrieben: Am Brückengarten, Auf der Schanz.
- Folgt dem Verhältniswort ein Eigenschaftswort, werden beide Wörter großgeschrieben: An der Schönen Aussicht, Am Schwarzen Turm, Im Kleinen Grund, Auf der Grünen Höhe.
Zusammengesetzte Straßennamen werden getrennt, aber mit Bindestrich geschrieben#
- Treten mehr Namen vor das Grundwort, werden sie mit Bindestrichen verbunden. Die Zusammensetzung wird dadurch übersichtlicher: Dr.-Bruno-Kreisky-Weg, Franz-Werfel-Allee, Wolfgang-A.-Mozart-Platz.
- Treten ein Titel und ein Name vor das Grundwort, werden sie durch Bindestriche verbunden: Fürst-Metternich-Straße, Graf-Hermanovksy-Weg, Kaiser-Franz-Josef-Platz.
- Treffen mehrere Straßennamen zusammen, können sie mit oder ohne Bindestrich verbunden werden: Ecke Lungauer und Geiststraße oder Ecke Geist- und Lungauer Straße, Ecke Weißfelder und Heinz-von-Meyerfeld-Straße oder Ecke Heinz-von-Meyerfeld- und Weißfelder Straße.
Abkürzungen#
- Die einzige Ortsbezeichnung die abgekürzt wird, ist "Sankt" mit "St.". "Wiener" ist nicht durch "Wr." abzukürzen.
- "Straße", "Gasse", "Platz" usw. sind nicht abzukürzen.
Postleitzahlen#
Die österreichischen Postleitzahlen sind vierstellig. Die erste Ziffer bezeichnet das Zustellgebiet, das sich nur grob mit den Bundesländern deckt:
| Ziffer |
Gebiet |
| 1 |
Wien |
| 2 |
Niederösterreich (Süd und Ost, Burgenland Nord) |
| 3 |
Niederösterreich (West und Nord) |
| 4 |
Oberösterreich |
| 5 |
Salzburg, Oberösterreich (Süd) |
| 6 |
Tirol, Vorarlberg |
| 7 |
Burgenland (Mitte und Süd), Steiermark (Ost) |
| 8 |
Steiermark |
| 9 |
Kärnten, Osttirol |
Postleitzahl und Ort gehören zusammen, dazwischen steht ein Leerzeichen und kein Beistrich: 2700 Wiener Neustadt. Eine Ortsangabe wird nicht abgekürzt (siehe oben), die Postleitzahl nie in Ziffern getrennt.
Nachschlagen: Postlexikon der Österreichischen Post.
Siehe auch Abkürzungen und Akronyme.
Römische Ziffern und griechisches Alphabet#
→ Behelf: Arabisch nach Römisch · Behelf: Römisch nach Arabisch
Römische Ziffern#
| Symbol |
Wert |
| I |
1 |
| V |
5 |
| X |
10 |
| L |
50 |
| C |
100 |
| D |
500 |
| M |
1000 |
| V̅ |
5000 |
Schreibregeln#
Die Zeichen stehen in absteigender Wertigkeit nebeneinander und werden addiert: MDCLXVI ist . Vier Regeln bestimmen die Schreibweise:
- Nur I, X, C und M dürfen wiederholt werden, höchstens dreimal (III, XXX, CCC). V, L und D stehen nie doppelt.
- Statt der vierten Wiederholung wird subtrahiert: das kleinere Zeichen tritt vor das größere — IV = 4, IX = 9, XL = 40, XC = 90, CD = 400, CM = 900.
- Subtrahiert werden nur I, X und C, und nur vom nächsthöheren Fünfer- oder Zehnerzeichen. Zulässig sind daher genau die sechs Paare der zweiten Regel; IL für 49 oder IC für 99 sind falsch, richtig ist XLIX und XCIX.
- Ein subtrahiertes Zeichen steht nur einmal: VIII, nicht IIX.
Zahlen über 3999#
Mit den sieben Grundzeichen und höchstens drei M reicht die regelgerechte Schreibung bis MMMCMXCIX = 3999. Darüber gibt es zwei Wege:
- Additiv — das M wird weiter wiederholt: MMMM = 4000, MMMMM = 5000. In Inschriften und in Jahreszahlen auf Bauwerken durchaus gebräuchlich, nach der Regel 1 aber nicht korrekt.
- Vinculum — ein Überstrich multipliziert den Wert mit 1000: = 4000, = 5000. Das ist die antike Lösung und die heute in der Literatur bevorzugte.
Beide Formen liefern die Behelfe nebeneinander. Für die Eingabe im zweiten Behelf steht ein Unterstrich vor dem Zeichen für den Überstrich: _V = 5000, _I_V = 4000.
Behelf: Arabisch nach Römisch#
Behelf: Römisch nach Arabisch#
Griechisches Alphabet#
| klein |
groß |
Name |
|
|
Alpha |
|
|
Beta |
|
|
Gamma |
|
|
Delta |
| , |
|
Epsilon |
|
|
Zeta |
|
|
Eta |
| , |
|
Theta |
|
|
Iota |
|
|
Kappa |
|
|
Lambda |
|
|
My |
|
|
Ny |
|
|
Xi |
|
|
Omikron |
| , |
|
Pi |
| , |
|
Rho |
| , |
|
Sigma |
|
|
Tau |
|
|
Ypsilon |
| , |
|
Phi |
|
|
Chi |
|
|
Psi |
|
|
omega |
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Griechisches_Alphabet