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Medizin und Anatomie

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Medizin und Anatomie

Alkoholisierung nach Widmark#

Behelf: Trinkmenge · Behelf: Rückrechnung · Behelf: Atemluft und Blut

Grundformeln#

Widmark: c=Amrc = \dfrac{A}{m \cdot r}

Alkoholmasse: A=VmlVol-%1000,789A = V_{ml} \cdot \dfrac{\text{Vol-\%}}{100} \cdot 0{,}789 g/ml

Rückrechnung auf einen früheren Zeitpunkt: c0=ct+βΔtc_0 = c_t + \beta \cdot \Delta t

Dabei ist cc die Blutalkoholkonzentration in ‰, AA die aufgenommene Alkoholmasse in Gramm, mm die Körpermasse in kg, rr der Reduktionsfaktor und β\beta die stündliche Abbaurate.

Von der rechnerischen Alkoholmasse ist ein Resorptionsdefizit von 10 bis 30 % abzuziehen — das ist der Anteil, der schon abgebaut wird, bevor er den großen Kreislauf1 erreicht. Näheres unter Resorptionsdefizit.

Die Rückrechnung setzt voraus, dass die Resorption abgeschlossen ist, also etwa zwei Stunden nach Trinkende. Innerhalb der Anflutungsphase führt sie zu überhöhten Werten.

Behelf: Trinkmenge#

Reduktionsfaktor r#

Person r
Mann, Normalgewicht (Widmark) 0,70
Frau, Normalgewicht (Widmark) 0,60
Mann, adipös 0,55–0,65
Frau, adipös 0,45–0,55
Mann, schlank und muskulös 0,72–0,78
Frau, schlank 0,63–0,68

Der Faktor bildet den Anteil des Körperwassers ab. Je höher der Fettanteil, desto kleiner ist r und desto höher fällt die Konzentration bei gleicher Trinkmenge aus.

Resorptionsdefizit#

Die Widmark-Formel unterstellt, dass der getrunkene Alkohol vollständig im Körperwasser ankommt. Das trifft nicht zu: Ein Teil wird schon auf dem Weg dorthin abgebaut — durch die Alkoholdehydrogenase2 der Magenschleimhaut und bei der ersten Leberpassage (First-Pass-Metabolismus3). Dieser Teil erscheint nie im Blut und ist daher von der Alkoholmasse abzuziehen:

c=A(1R)mrc = \dfrac{A \cdot (1 - R)}{m \cdot r}

Dabei ist RR das Resorptionsdefizit als Bruchteil (20 % → 0,20).

Im Trinkversuch4 wird das Defizit so sichtbar: Verlängert man die gerade Abbaulinie5 der Blutalkoholkurve bis zum Trinkbeginn zurück, liegt der Schnittpunkt unter dem Wert, den A/(mr)A / (m \cdot r) erwarten ließe. Die Differenz, bezogen auf diesen Erwartungswert, ist das Resorptionsdefizit.

Vom Abbau während der Trinkzeit ist es streng zu trennen. Was nach Erreichen des Kreislaufs abgebaut wird, erfasst die Abbaurate β\beta, gerechnet ab Trinkbeginn. Wer beides in das Defizit packt, zieht denselben Alkohol zweimal ab.

Wovon die Höhe abhängt:

  • Mageninhalt: Die Mahlzeit ist der wichtigste Einfluss. Voller Magen verzögert die Entleerung in den Dünndarm, der Alkohol verweilt länger an der Magenschleimhaut, der Vorabbau steigt.
  • Trinkweise: Kleine Mengen, über längere Zeit verteilt, verlieren anteilig mehr als eine rasch getrunkene große Menge, weil der Vorabbau nur begrenzt leistungsfähig ist.
  • Trinkmenge: Aus demselben Grund sinkt das Defizit anteilig mit steigender Menge.
Situation Resorptionsdefizit
nüchterner Magen, rasch getrunken um 10 %
übliche Trinksituation 10–15 %
nach reichlicher, insbesondere fettreicher Mahlzeit bis 30 %
Rechenansatz für den Höchstwert 10 %
Rechenansatz für den Durchschnitt (Vorgabe im Behelf) 20 %
Rechenansatz für den Mindestwert 30 %

Das Schnitzel zum Bier ist also nicht nur kulinarisch von Belang.

Die forensischen Rechenansätze paaren das Defizit mit der Abbaurate so, dass beide Unsicherheiten in dieselbe Richtung wirken: Der Höchstwert rechnet mit 10 % Defizit und 0,10 ‰/h, der Mindestwert mit 30 % Defizit und 0,20 ‰/h, jeweils ab Trinkbeginn.

Beispiel — drei Krügel Bier (59,2 g Alkohol), Mann mit 80 kg, r=0,70r = 0{,}70:

Resorptionsdefizit wirksame Alkoholmasse Höchstwert ohne Abbau
0 % 59,2 g 1,06 ‰
10 % 53,3 g 0,95 ‰
15 % 50,3 g 0,90 ‰
20 % 47,3 g 0,85 ‰
30 % 41,4 g 0,74 ‰

Allein die Spanne des Defizits von 10 bis 30 % macht hier 0,21 ‰ aus — so viel wie der Sicherheitszuschlag der Rückrechnung. Drei Stunden nach Trinkbeginn liegen Höchstwert (10 %, 0,10 ‰/h) und Mindestwert (30 %, 0,20 ‰/h) bei 0,65 ‰ und 0,14 ‰. Eine Trinkmengenrechnung liefert daher stets eine Bandbreite, nie einen Punktwert.

Abbaurate β#

Ansatz ‰ je Stunde
Mindestwert (für die Höchstwertberechnung nicht zu verwenden) 0,10
Durchschnitt 0,15
Höchstwert 0,20
Alkoholgewöhnung, Leberinduktion bis 0,25–0,3

Für den Mindestwert zum Vorfallszeitpunkt wird mit 0,10 ‰/h zurückgerechnet, für den Höchstwert mit 0,20 ‰/h zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0,20 ‰. Welcher der beiden Werte im Verfahren der maßgebliche ist, hängt davon ab, zu wessen Gunsten sich die Unsicherheit auswirken soll.

Behelf: Rückrechnung#

Vom gemessenen Wert auf den Zeitpunkt des Vorfalls. Beide Grenzwerte werden ausgewiesen.

Alkoholgehalt gängiger Getränke#

Getränk Menge ml Vol-% Alkohol g
Bier, Krügel 500 5,0 19,7
Bier, Seidel 300 5,0 11,8
Radler 500 2,5 9,9
Wein, Achtel 125 12,5 12,3
Wein, Viertel 250 12,5 24,7
Sekt, Glas 100 11,0 8,7
Schnaps, Stamperl 20 40,0 6,3
Whisky, Gin, Wodka (Bar) 40 40,0 12,6
Likör 20 20,0 3,2
Aperol Spritz 200 8,0 12,6

Wirkungsstufen#

Beeinträchtigung
0,2–0,5 Enthemmung, Reaktionszeit messbar verlängert, Risikobereitschaft steigt
0,5–0,8 Sehleistung sinkt, beginnender Tunnelblick, Reaktionszeit +30 bis +50 %
0,8–1,2 deutliche Koordinationsstörung, Gleichgewicht unsicher, Rauschstadium
1,2–2,0 Sprach- und Gangstörung, Doppelbilder, Urteilsvermögen erheblich gestört
2,0–2,5 schwerer Rausch, Erinnerungslücken, Erbrechen
2,5–3,5 Bewusstseinstrübung bis Bewusstlosigkeit
über 3,5 lebensbedrohlich, Atemdepression

Für die Unfallrekonstruktion praktisch: Die verlängerte Reaktionszeit lässt sich unmittelbar im Behelf der Notiz Anhalteweg und Bremsverzögerung einsetzen — statt 1,0 s etwa 1,3 bis 1,5 s bei 0,8 ‰.

Atemluft und Blut#

Der Umrechnungsfaktor beträgt näherungsweise 2000: 1 mg/l Atemluft entspricht etwa 2 ‰ im Blut.

mg/l Atemluft ‰ Blut
0,15 0,3
0,25 0,5
0,40 0,8
0,50 1,0
0,60 1,2
0,80 1,6

Die Umrechnung ist eine Näherung. Der individuelle Blut-Atem-Quotient streut zwischen etwa 1700 und 2400, in der Anflutungsphase deutlich stärker.

Behelf: Atemluft und Blut#

Die Behelfe geben die forensische Standardrechnung wieder. Sie ersetzen kein gerichtsmedizinisches Gutachten, insbesondere nicht bei Nachtrunkbehauptung, Begleitstoffanalyse oder Zweifeln an der Resorptionsphase.

  1. Der große oder Körperkreislauf führt das Blut vom Herzen in alle Organe und zurück, der kleine nur durch die Lunge. Was im großen Kreislauf ankommt, verteilt sich auf das gesamte Körperwasser — nur dieser Anteil geht in die Widmark-Rechnung ein.

  2. Enzym, das Alkohol (Ethanol) zu Acetaldehyd umsetzt, der anschließend weiter zu Essigsäure abgebaut wird. Der weitaus größte Teil sitzt in der Leber, ein kleiner in der Magenschleimhaut.

  3. Was im Magen-Darm-Trakt aufgenommen wird, gelangt über die Pfortader zuerst in die Leber und erst danach in den großen Kreislauf. Was auf diesem ersten Durchgang abgebaut wird, kommt dort nie an. Die Pharmakologie kennt dieselbe Erscheinung: Manche Arzneimittel wirken geschluckt deutlich schwächer als gespritzt.

  4. Versuch, in dem Probanden eine abgemessene Alkoholmenge trinken und danach in festen Abständen Blutproben abgeben; aus den Messwerten entsteht die Blutalkoholkurve. An Freiwilligen herrscht bei dieser Form wissenschaftlicher Mitarbeit erfahrungsgemäß kein Mangel.

  5. Dass die Kurve nach abgeschlossener Resorption annähernd gerade abfällt, liegt an der Alkoholdehydrogenase2: Sie ist schon bei geringen Konzentrationen voll ausgelastet und baut deshalb je Stunde eine gleichbleibende Menge ab, gleichgültig, wie viel noch im Blut ist (Kinetik nullter Ordnung). Deshalb lässt sich der Abbau mit einer festen Rate β in ‰/h rechnen. Aus demselben Grund ist auch der Vorabbau im Magen begrenzt: Mehr als ausgelastet kann das Enzym nicht sein.

Befunde und Laborwerte#

Behelf: Laborwert einordnen und umrechnen · Behelf: Nierenfunktion nach CKD-EPI · Behelf: Alkoholmarker im Befund

Aufbau eines Arztbriefs#

Der Entlassungsbrief folgt einem festen Aufbau, dessen Kenntnis das Lesen erheblich abkürzt:

Abschnitt Inhalt
Diagnosen Haupt- und Nebendiagnosen, meist mit ICD-10-Code
Anamnese Vorgeschichte nach Angaben des Patienten — keine objektive Feststellung
Status praesens körperliche Untersuchung bei Aufnahme
Verlauf Behandlungsablauf, hier stehen die entscheidenden Zeitangaben
Befunde Labor, Bildgebung, Konsile
Therapie und Medikation verabreichte und mitgegebene Arzneimittel
Empfehlung Kontrollen, Schonung, Arbeitsfähigkeit

Für die Beweiswürdigung ist die Trennung zwischen Anamnese (Angaben des Verletzten, mittelbar) und Status (eigene Wahrnehmung des Arztes, unmittelbar) maßgeblich. Ein im Status dokumentierter Befund hat einen anderen Beweiswert als eine in der Anamnese festgehaltene Schilderung des Unfallhergangs.

Häufige Abkürzungen#

Kürzel Bedeutung
a. e. am ehesten (Verdachtsäußerung, keine Diagnose)
DD Differentialdiagnose
V. a. Verdacht auf
Z. n. Zustand nach
o. B. ohne pathologischen Befund
i. n. B. im Normbereich
GCS Glasgow Coma Scale, 3 bis 15
RR Blutdruck nach Riva-Rocci, mmHg
HF / AF Herz-, Atemfrequenz
SpO₂ Sauerstoffsättigung, Prozent
CT / MR Computertomographie, Magnetresonanz
Röntgen
p. o. / i. v. per os (oral), intravenös
bds. / re/li beidseits, rechts, links
prox. / dist. körpernah, körperfern
ap / lat. Strahlengang von vorn nach hinten, seitlich
NSAR nichtsteroidales Antirheumatikum
NOAK direktes orales Antikoagulans

Vorsicht bei Verneinungen: „kein Anhalt für" ist keine Ausschlussfeststellung, sondern die Aussage, dass die durchgeführte Untersuchung nichts gezeigt hat. Die Sensitivität des Verfahrens gehört mitgefragt — dazu Methodenkritik im Gutachten.

Referenzbereiche#

Referenzbereiche sind laborspezifisch; entscheidend ist der auf dem Befund selbst angegebene Bereich, nicht der Lehrbuchwert. Sie sind zudem statistisch definiert: sie umfassen die mittleren 95 Prozent einer gesunden Vergleichsgruppe. Damit liegt jeder zwanzigste Gesunde außerhalb, und bei zwanzig bestimmten Parametern ist ein auffälliger Wert der Regelfall, nicht der Hinweis auf Krankheit.

Parameter Referenz (konventionell) SI
Hämoglobin m 13,5–17,5 · w 12,0–16,0 g/dL mmol/L
Leukozyten 4,0–10,0 G/L
Thrombozyten 150–400 G/L
MCV 80–96 fL
CRP bis 0,5 mg/dL bis 5 mg/L
Glukose nüchtern 70–99 mg/dL mmol/L
Kreatinin m 0,7–1,2 · w 0,5–0,9 mg/dL µmol/L
Harnstoff 10–50 mg/dL mmol/L
Bilirubin gesamt 0,1–1,2 mg/dL µmol/L
AST (GOT) m bis 50 · w bis 35 U/L
ALT (GPT) m bis 50 · w bis 35 U/L
GGT m bis 60 · w bis 40 U/L
Natrium 135–145 mmol/L
Kalium 3,5–5,1 mmol/L
INR 0,9–1,2
Behelf: Laborwert einordnen und umrechnen#
Behelf: Nierenfunktion nach CKD-EPI#

Die glomeruläre Filtrationsrate wird aus dem Serumkreatinin geschätzt (Formel CKD-EPI 2021, ohne Ethnizitätsfaktor). Sie ist bei Dosierungsfragen und bei der Beurteilung von Kontrastmittelgaben relevant.

eGFR=142min ⁣(Scrκ,1)αmax ⁣(Scrκ,1)1,2000,9938Alter[1,012 bei Frauen]\mathrm{eGFR} = 142 \cdot \min\!\left(\tfrac{S_{cr}}{\kappa},1\right)^{\alpha} \cdot \max\!\left(\tfrac{S_{cr}}{\kappa},1\right)^{-1{,}200} \cdot 0{,}9938^{\text{Alter}} \cdot [1{,}012 \text{ bei Frauen}] (1)

Behelf: Alkoholmarker im Befund#

Zur Blutalkoholberechnung selbst siehe Alkoholisierung nach Widmark. Die folgenden Marker betreffen nicht die Trinkmenge zu einem Zeitpunkt, sondern die Konsumgewohnheit über Wochen bis Monate — die typische Frage im Führerschein-, Obsorge- und Bewährungszusammenhang.

Marker Erfasster Zeitraum Auffällig ab Schwäche
GGT 2–6 Wochen m > 60 · w > 40 U/L unspezifisch (Leber, Medikamente, Adipositas)
MCV 2–4 Monate > 96 fL träge, auch bei Vitamin-B12-Mangel
CDT 2–4 Wochen > 1,7 % falsch positiv bei seltenen Transferrinvarianten
EtG im Haar Monate, 1 cm ≈ 1 Monat > 7 pg/mg Kosmetik und Haarbehandlung senken den Wert
EtG im Harn 1–3 Tage Nachweisgrenze nur punktuelle Aussage

Quelle: gebräuchliche Referenzbereiche der klinischen Chemie, CKD-EPI-Gleichung 2021

Verwandt: Medizinische Fachgebiete für die Zuordnung des Befundes zum Sonderfach und die Auswahl des Sachverständigen.

Frakturen und Klassifikationen#

Behelf: AO-Code entschlüsseln

AO-Klassifikation, Aufbau des Codes#

Der Code hat die Form Knochen – Segment – Typ – Gruppe, etwa 32-B2: dritter Knochen (Femur), zweites Segment (Schaft), Typ B (Keilfraktur), Gruppe 2 (Biegungskeil).

Ziffer Knochen
1 Humerus
2 Unterarm (Radius und Ulna)
3 Femur
4 Unterschenkel (Tibia, Fibula)
5 Wirbelsäule
6 Becken
7 Hand
8 Fuß
Ziffer Segment
1 proximal (gelenknah, körpernah)
2 Diaphyse (Schaft)
3 distal (gelenknah, körperfern)
4 Malleolen (nur Unterschenkel: 44)
Behelf: AO-Code entschlüsseln#

Typ und Gruppe#

Am Schaft (Segment 2) beschreibt der Typ die Bruchform:

Typ Bedeutung Gruppen
A einfache Fraktur 1 Spiralbruch · 2 Schrägbruch ab 30° · 3 Querbruch
B Keilfraktur 1 Drehkeil · 2 Biegungskeil · 3 fragmentierter Keil
C komplexe Fraktur 1 spiralförmig · 2 Etagenbruch · 3 irregulär

Gelenknah (Segmente 1 und 3) beschreibt der Typ die Gelenkbeteiligung:

Typ Bedeutung
A extraartikulär, Gelenkfläche unbeteiligt
B partiell artikulär, ein Teil der Gelenkfläche bleibt am Schaft
C vollständig artikulär, Gelenkfläche vom Schaft getrennt

Die Schwere steigt von A nach C und innerhalb des Typs von 1 nach 3. Für die Beurteilung von Heilungsdauer und Dauerfolgen ist der Sprung von B auf C der bedeutsame: Erst dort ist die Gelenkfläche vollständig betroffen, woraus sich das Risiko der posttraumatischen Arthrose ergibt.

Der proximale Humerus (11) folgt einer eigenen Systematik: A extraartikulär unifokal, B extraartikulär bifokal, C artikulär.

Offene Frakturen nach Gustilo und Anderson#

Grad Befund
I Wunde unter 1 cm, sauber, geringe Weichteilschädigung von innen nach außen
II Wunde 1 bis 10 cm, mäßige Kontamination, mäßiger Weichteilschaden
IIIA ausgedehnter Weichteilschaden, Deckung des Knochens noch möglich
IIIB Periostabhebung, freiliegender Knochen, plastische Deckung erforderlich
IIIC zusätzlich rekonstruktionspflichtige Gefäßverletzung

Ab Grad III steigen Infektionsrisiko, Zahl der Folgeoperationen und Heilungsdauer sprunghaft.

Geschlossener Weichteilschaden nach Tscherne#

Grad Befund
G0 keine oder unbedeutende Weichteilverletzung
G1 oberflächliche Schürfung oder Kontusion
G2 tiefe kontaminierte Schürfung, drohendes Kompartmentsyndrom
G3 ausgedehnte Kontusion, manifestes Kompartmentsyndrom, Gefäßverletzung

Weitere gebräuchliche Klassifikationen#

Name Anwendung Einteilung
Weber Sprunggelenk (Fibula) A unter, B auf Höhe, C oberhalb der Syndesmose
Garden Schenkelhals I eingestaucht, II nicht disloziert, III teilweise, IV vollständig disloziert
Pauwels Schenkelhals Winkel der Bruchlinie: I bis 30°, II 30–50°, III über 50°
Neer proximaler Humerus Zahl der dislozierten Fragmente: 2, 3 oder 4
Salter-Harris Wachstumsfuge bei Kindern I bis V, ab III Gelenkbeteiligung, ab IV Wachstumsstörung
Colles distaler Radius Extensionsfraktur, Sturz auf die dorsalflektierte Hand
Smith distaler Radius Flexionsfraktur, umgekehrter Mechanismus
AO Spine Wirbelsäule A Kompression, B Distraktion, C Rotation und Translation

Knöcherne Heilungsdauer#

Knochen Wochen
Rippen 3–4
Klavikula 4–6
Mittelhand, Mittelfuß 4–6
distaler Radius 5–6
Malleolen 6–8
Humerusschaft 8–12
Wirbelkörper, stabil 8–12
Becken 8–12
Skaphoid 8–24
Unterarmschaft 10–12
Schenkelhals 12–16
Femurschaft 12–16
Tibiaschaft 12–20

Bis zur vollen Belastbarkeit vergeht regelmäßig das Eineinhalb- bis Zweifache dieser Zeit; bei offenen Frakturen ab Gustilo III und bei Rauchern verlängert sich die Konsolidierung erheblich. Die Werte helfen, die Schmerzperioden eines Gutachtens einzuordnen — siehe Schmerzperioden.

Gebiss und Zahnschema#

Behelf: Zahn nachschlagen · Behelf: Durchbruch nach Alter · Behelf: DMF-T-Index

Aufbau des Zahnes#

Jmarchn, CC BY-SA 3.0Jmarchn, CC BY-SA 3.0

Nr. Bezeichnung lateinisch Erläuterung
1 Zahn Dens Hartgebilde aus Schmelz, Dentin, Zement und der weichen Pulpa; kein Knochen
2 Schmelz Enamelum, Substantia adamantina härteste Substanz des Körpers (Mohshärte ≈ 5), zu 95–97 % anorganisch, bildet sich nach Abschluss nicht nach
3 Dentin (Zahnbein) Dentinum, Substantia eburnea ≈ 70 % anorganisch, von Kanälchen durchzogen und damit schmerzempfindlich; bildet zeitlebens Sekundärdentin
4 Pulpa (Zahnmark) Pulpa dentis Bindegewebe mit Gefäßen und Nerven im Inneren; entzündet sie sich, ist das die Pulpitis
5 Kronenpulpa Pulpa coronalis, Cavitas coronae der in der Krone gelegene Teil, mit Ausläufern in die Höcker (Pulpahörner)
6 Wurzelpulpa Pulpa radicularis, Canalis radicis dentis der Anteil im Wurzelkanal; wird bei der Wurzelbehandlung aufbereitet und gefüllt
7 Zement Cementum dünne knochenähnliche Schicht auf der Wurzel, in der die Fasern der Wurzelhaut verankert sind
8 Krone Corona dentis der schmelzbedeckte Teil (anatomische Krone); die klinische Krone ist der aus dem Zahnfleisch ragende Teil
9 Höcker Cuspis dentis Erhebung der Kaufläche; Zahl und Stellung der Höcker unterscheiden Prämolaren und Molaren
10 Fissur (Kaugrube) Sulcus, Fissura Furche zwischen den Höckern; typischer Ausgangspunkt der Karies, deshalb die Fissurenversiegelung
11 Zahnhals Cervix dentis Übergang zwischen Krone und Wurzel; liegt er durch Zahnfleischrückgang frei, ist das ungeschützte Dentin schmerzempfindlich
12 Wurzel Radix dentis im Knochenfach verankerter Teil; Schneide- und Eckzähne einwurzelig, obere Molaren meist dreiwurzelig
13 Wurzelgabelung (Furkation) Furcatio radicum Teilungsstelle mehrwurzeliger Zähne; ihr Befall („Furkationsbeteiligung") ist ein Schweregradmerkmal der Parodontitis
14 Wurzelspitze Apex radicis dentis unteres Ende der Wurzel; ihr Abschluss folgt dem Durchbruch um zwei bis drei Jahre
15 Wurzelspitzenöffnung Foramen apicale Ein- und Austritt von Arterie, Vene und Nerv; Ort der apikalen Entzündung (Granulom, Zyste)
16 Zahnfleischfurche Sulcus gingivalis Spalt zwischen Zahn und Zahnfleisch; seine Tiefe ist die bei der Sondierung gemessene Taschentiefe
17 Zahnhalteapparat (Parodont) Periodontium Einheit aus Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zement und Alveolarknochen
18 Zahnfleisch Gingiva der den Zahnhals umschließende Teil der Mundschleimhaut
19 Zahnfleischpapille Papilla interdentalis der Zipfel zwischen zwei Nachbarzähnen; geht bei Parodontitis als erstes verloren
20 freies (marginales) Zahnfleisch Gingiva marginalis der nicht angewachsene Saum, der die Zahnfleischfurche bildet
21 befestigtes Zahnfleisch Gingiva propria (alveolaris) fest mit dem Knochen verwachsener Anteil; seine Breite ist für Implantate und Prothesenränder erheblich
22 Wurzelhaut (Desmodont) Ligamentum periodontale Faserapparat zwischen Zement und Knochen; federt Kaudruck ab und erlaubt eine Zahnbeweglichkeit von einigen Zehntelmillimetern
23 Alveolarknochen Processus alveolaris Knochenfach (Alveole); sein Abbau ist das Kennzeichen der Parodontitis
24 Gefäße und Nerven Vasa et nervi Versorgung von Zahn und Halteapparat, hier in drei Bahnen unterschieden
25 des Zahnes Bündel durch das Foramen apicale in die Pulpa
26 des Halteapparats Versorgung von Wurzelhaut und Zahnfleisch
27 des Knochens Zuflüsse aus dem Kieferkanal durch den Alveolarknochen

Als Parodont (Zahnhalteapparat, 17) bezeichnet man die Einheit aus Gingiva, Desmodont, Zement und Alveolarknochen. Die Unterscheidung ist gutachterlich erheblich: Karies ist eine Erkrankung der Zahnhartsubstanz, Parodontitis eine des Halteapparats, und der Verlust eines Zahnes durch Parodontitis hat andere Ursachen und andere Sanierungskosten als der Verlust durch Karies oder Trauma.

Quelle der Abbildung: Cross sections of teeth (Commons), Jmarchn, CC BY-SA 3.0

Zahnschema nach FDI#

Das international und in Österreich gebräuchliche Schema der Fédération Dentaire Internationale (ISO 3950) bezeichnet jeden Zahn mit zwei Ziffern: die erste den Quadranten, die zweite die Stellung in der Zahnreihe, von der Mitte nach hinten gezählt. Gelesen wird ziffernweise — 36 ist „drei-sechs", nicht „sechsunddreißig".

Rechts und links meinen immer die Seite des Patienten, nicht die des Betrachters. Auf jedem Befund und jedem Röntgenbild liegt der erste Quadrant daher optisch links.

Kaligula, CC BY-SA 3.0Kaligula, CC BY-SA 3.0

Quadrant Lage bleibende Zähne Milchzähne
1 Oberkiefer rechts 11–18
2 Oberkiefer links 21–28
3 Unterkiefer links 31–38
4 Unterkiefer rechts 41–48
5 Oberkiefer rechts 51–55
6 Oberkiefer links 61–65
7 Unterkiefer links 71–75
8 Unterkiefer rechts 81–85

Die Quadranten laufen im Uhrzeigersinn, beginnend rechts oben aus Sicht des Patienten.

Quelle der Abbildung: FDI-Zahnschema (Commons), Kaligula, CC BY-SA 3.0

Behelf: Zahn nachschlagen#

Bezeichnung der Zähne#

Stelle lateinisch deutsch umgangssprachlich
1 Dens incisivus medialis (centralis) mittlerer (innerer) Schneidezahn Einser
2 Dens incisivus lateralis seitlicher Schneidezahn Zweier
3 Dens caninus Eckzahn Dreier, Augenzahn
4 Dens praemolaris primus erster Prämolar (vorderer Backenzahn) Vierer
5 Dens praemolaris secundus zweiter Prämolar Fünfer
6 Dens molaris primus erster Molar (großer Backenzahn) Sechser, Sechsjahrmolar
7 Dens molaris secundus zweiter Molar Siebener, Zwölfjahrmolar
8 Dens molaris tertius (Dens serotinus) dritter Molar Achter, Weisheitszahn

Das bleibende Gebiss umfasst 32 Zähne, je Quadrant 2 Schneidezähne, 1 Eckzahn, 2 Prämolaren und 3 Molaren — als Zahnformel I2  C1  P2  M3\mathrm{I}\,2\;\mathrm{C}\,1\;\mathrm{P}\,2\;\mathrm{M}\,3. Ohne die häufig fehlenden oder entfernten Weisheitszähne sind es 28 Zähne; darauf beziehen sich die meisten Indizes.

Milchgebiss#

Maksim, Vektorisierung, Mrmw,  CC BY-SA 4.0Maksim, Vektorisierung, Mrmw, CC BY-SA 4.0

Das Milchgebiss (Dentes decidui) umfasst 20 Zähne: je Quadrant 2 Schneidezähne, 1 Eckzahn und 2 Milchmolaren — i2  c1  m2\mathrm{i}\,2\;\mathrm{c}\,1\;\mathrm{m}\,2. Prämolaren gibt es nicht; die beiden Milchmolaren stehen an den Stellen 4 und 5 und werden später durch die Prämolaren ersetzt. Die bleibenden Molaren 6, 7 und 8 brechen dagegen hinter der Milchzahnreihe durch und ersetzen keinen Vorgänger — der Sechser ist deshalb der Zahn, den Eltern am häufigsten für einen Milchzahn halten.

Stelle lateinisch deutsch
1 Dens incisivus medialis deciduus mittlerer Milchschneidezahn
2 Dens incisivus lateralis deciduus seitlicher Milchschneidezahn
3 Dens caninus deciduus Milcheckzahn
4 Dens molaris primus deciduus erster Milchmolar
5 Dens molaris secundus deciduus zweiter Milchmolar

Die Phase, in der Milchzähne und bleibende Zähne nebeneinander stehen (etwa vom 6. bis zum 12. Lebensjahr), heißt Wechselgebiss.

Quelle der Abbildung: Deciduous permanent teeth (Commons), Maksim, Vektorisierung Mrmw, CC BY-SA 4.0

Andere Zahnschemata#

In älteren Befunden, in Gutachten aus Deutschland und in Unterlagen aus dem angloamerikanischen Raum begegnen drei weitere Schemata:

Schema Prinzip Beispiel für 36
Zsigmondy / Palmer Ziffer 1–8 (Milchzähne I–V) in einem Winkelzeichen, das den Quadranten angibt 6 mit Winkel „unten links"
Haderup Ziffer 1–8 mit + für den Ober-, für den Unterkiefer; das Zeichen steht auf der Seite der Mittellinie −6
Universal Numbering fortlaufend 1–32, beginnend beim rechten oberen Weisheitszahn im Uhrzeigersinn; Milchzähne A–T 19

Der Behelf: Zahn nachschlagen rechnet zwischen FDI, Haderup und Universal um.

Flächen und Richtungen#

Befunde bezeichnen die Zahnflächen nicht mit „vorne" und „hinten", sondern nach der Lage im Kiefer:

Begriff Richtung
mesial zur Mittellinie des Kiefers hin
distal von der Mittellinie weg, nach hinten
vestibulär zum Mundvorhof; vorne labial (Lippe), hinten bukkal (Wange)
oral zur Mundhöhle; oben palatinal (Gaumen), unten lingual (Zunge)
okklusal Kaufläche der Seitenzähne
inzisal Schneidekante der Frontzähne
zervikal zum Zahnhals hin
apikal zur Wurzelspitze hin
approximal dem Nachbarzahn zugewandt (mesial oder distal)

Eine „mod-Füllung" an 36 ist demnach eine Füllung, die mesiale, okklusale und distale Fläche des ersten linken unteren Molaren umfasst.

Durchbruchszeiten#

Mittelwerte; die Streuung beträgt beim Milchgebiss mehrere Monate, beim bleibenden Gebiss ein bis zwei Jahre. Mädchen sind im Mittel etwas früher dran als Buben. Der Wurzelabschluss folgt dem Durchbruch um etwa zwei bis drei Jahre — für die forensische Altersschätzung ist er das verlässlichere Merkmal als der Durchbruch selbst.

Milchgebiss (Angaben in Lebensmonaten)

Zahn Oberkiefer Unterkiefer
mittlerer Schneidezahn 8–12 6–10
seitlicher Schneidezahn 9–13 10–16
erster Milchmolar 13–19 14–18
Milcheckzahn 16–22 17–23
zweiter Milchmolar 25–33 23–31

Der Zahnwechsel beginnt mit etwa sechs Jahren und endet, abgesehen von den Weisheitszähnen, mit etwa zwölf.

Bleibendes Gebiss (Angaben in Lebensjahren)

Zahn Oberkiefer Unterkiefer
erster Molar (6) 6–7 6–7
mittlerer Schneidezahn (1) 7–8 6–7
seitlicher Schneidezahn (2) 8–9 7–8
erster Prämolar (4) 10–11 10–12
Eckzahn (3) 11–12 9–10
zweiter Prämolar (5) 10–12 11–12
zweiter Molar (7) 12–13 11–13
Weisheitszahn (8) 17–25 17–25
Behelf: Durchbruch nach Alter#

Befundkürzel und Indizes#

Kürzel Bedeutung
c / D kariös (caries, decayed)
f / F gefüllt (filled)
e / x / M extrahiert bzw. fehlend (missing)
K Krone
B Brückenglied
T Teleskop
Wf Wurzelfüllung
P Prothese, prothetisch versorgt
ew erhaltungswürdig
ni nicht erhaltungswürdig
PSI Parodontaler Screening-Index, Grade 0–4 je Sextant

Der DMF-T-Index zählt kariöse, fehlende und gefüllte Zähne und ist das Standardmaß für die Kariesbelastung eines Gebisses: DMF-T=D+M+F\mathrm{DMF\text{-}T} = D + M + F. Der Bezugswert ist 28 Zähne (ohne Weisheitszähne) oder 32. Beim Milchgebiss wird er in Kleinbuchstaben als dmf-t geschrieben. Wird nicht der Zahn, sondern die einzelne Fläche gezählt, heißt der Index DMF-S.

Gutachterlich brauchbar ist der Index vor allem für die Frage, ob ein Zahnverlust in ein ohnehin geschädigtes Gebiss fällt: Ein hoher DMF-T-Wert vor dem Schadensereignis spricht für einen erheblichen Vorzustand und damit für eine Kürzung der Sanierungskosten um den Anteil, der ohnehin angefallen wäre („Sowieso-Kosten").

Behelf: DMF-T-Index#

HWS-Distorsion#

Behelf: Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung · Behelf: Insassenbelastung

Begriff#

Die HWS-Distorsion ist die Zerrung der Halswirbelsäule durch die plötzliche Relativbewegung des Kopfes gegenüber dem Rumpf, typischerweise beim Heckanstoß. Landläufig — und in Schriftsätzen, Gutachten und Krankengeschichten regelmäßig — heißt sie Peitschenschlagsyndrom oder Schleudertrauma, nach dem englischen whiplash injury.

Der Ausdruck Peitschenschlag beschreibt nur den Bewegungsablauf, nicht einen Befund. Er sagt daher über Schwere und Nachweisbarkeit nichts aus.

Grade nach der Quebec Task Force#

Grad Befund
0 keine Beschwerden, kein objektivierbarer Befund
I Nackenschmerz, Steifigkeit oder Druckempfindlichkeit ohne objektivierbaren Befund
II Nackenbeschwerden und muskuloskelettaler Befund: Bewegungseinschränkung, umschriebene Druckpunkte
III zusätzlich neurologischer Befund: abgeschwächte Reflexe, Parese, Sensibilitätsstörung
IV Fraktur oder Luxation

Die Grade I und II machen die weit überwiegende Zahl der Fälle aus. Der Unterschied liegt allein darin, ob ein Befund erhoben werden kann oder nur Beschwerden angegeben werden — für die Beweiswürdigung der entscheidende Punkt, weil Grad I ausschließlich auf den Angaben des Verletzten beruht.

Grade nach Erdmann#

Neben der Quebec Task Force ist im deutschsprachigen Raum, in Österreich bis heute häufig, die ältere Einteilung nach Erdmann (1973) in Gebrauch. Sie stellt nicht auf den erhebbaren Befund ab, sondern auf den Verlauf — vor allem auf das beschwerdefreie Intervall zwischen Ereignis und Beschwerdebeginn.

Grad Bezeichnung Beschwerdefreies Intervall Befund und Verlauf
I leicht Stunden bis etwa 48 h Nackenschmerz, Muskelverspannung; keine neurologischen Ausfälle; Ausheilung binnen Tagen bis wenigen Wochen
II mittelschwer bis etwa 1 Stunde deutlicher Muskelhartspann, Bewegungseinschränkung, Steilstellung der HWS; Beschwerden über Wochen bis Monate
III schwer keines sofort starke Beschwerden, neurologische Ausfälle, Band-, Fraktur- oder Luxationsverletzungen; Dauerfolgen möglich

Manche Darstellungen führen einen Grad IV für die tödliche Verletzung.

Die beiden Einteilungen lassen sich nicht ineinander umrechnen, weil sie Verschiedenes messen — Erdmann den Verlauf, die Quebec Task Force den Befund. Als grobe Entsprechung gilt:

Erdmann Quebec Task Force
I (leicht) I bis II
II (mittelschwer) II
III (schwer) III bis IV

Für die Beweiswürdigung ist der Unterschied erheblich: Erdmann macht das freie Intervall zum Einteilungsmerkmal und damit selbst zum Beweisthema. Ein spät angegebener Beschwerdebeginn führt dort zu einem niedrigeren Grad, während er zugleich als Indiz gegen den Zusammenhang verwendet wird — beides aus derselben Angabe des Verletzten. Wer sich auf einen Erdmann-Grad stützt, sollte die Herkunft dieser Angabe erheben.

Beschwerdeverlauf#

Merkmal Übliches Bild
Beschwerdebeginn innerhalb von 1 bis 24 Stunden
Beschwerdemaximum 24 bis 72 Stunden nach dem Ereignis
Abklingen bei Grad I 1 bis 3 Wochen
Abklingen bei Grad II 3 bis 8 Wochen
Beschwerdefreiheit nach 6 Monaten bei über 90 % der Betroffenen

Ein Beschwerdebeginn später als 48 Stunden nach dem Ereignis wird gutachterlich regelmäßig als Argument gegen den ursächlichen Zusammenhang gewertet. Es ist ein Indiz, kein Ausschluss.

Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung#

Maßgeblich ist nicht die Fahrgeschwindigkeit, sondern die Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeugs — Delta-v. Sie ergibt sich aus den Massen beider Fahrzeuge, der Relativgeschwindigkeit und der Stoßziffer.

Δv2=(1+k)m1m1+m2vrel\Delta v_2 = (1+k) \cdot \dfrac{m_1}{m_1 + m_2} \cdot v_{rel}

kk ist die Stoßziffer: 0 beim vollplastischen Stoß, 1 beim vollelastischen. Bei niedrigen Anstoßgeschwindigkeiten federt der Stoßfänger, die Stoßziffer ist dann hoch — gerade das erhöht Delta-v beim Gestoßenen.

Anstoßgeschwindigkeit Stoßziffer k
unter 8 km/h 0,3–0,6
8 bis 15 km/h 0,2–0,4
15 bis 25 km/h 0,1–0,3
über 25 km/h 0,05–0,2
Behelf: Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung#

Delta-v und Schadensbild#

Δv des Gestoßenen Typisches Schadensbild
unter 4 km/h kein sichtbarer Schaden, allenfalls Kratzer
4 bis 8 km/h Stoßstangenverformung, Halterungen gebrochen
8 bis 15 km/h Stoßfängerträger verformt, Heckblech eingedrückt
15 bis 25 km/h Kofferraumboden gestaucht, Längsträger betroffen
über 25 km/h Verformung bis in die Fahrgastzelle

Die verbreitete Harmlosigkeitsgrenze von etwa 10 bis 15 km/h Delta-v beim Heckanstoß ist eine biomechanische Erfahrungsaussage, keine Rechtsregel und kein Beweis. Unterhalb dieses Bereichs verlangt der Nachweis einer Verletzung eine besondere Begründung — etwa vorgeschädigte Wirbelsäule, ungünstige Kopfhaltung im Anstoßmoment, verdrehter Oberkörper, zu tief eingestellte Kopfstütze oder ungewöhnliche Körperhaltung. Diese Umstände sind zu erheben, bevor die Grenze angewendet wird.

Belastungsvergleich#

Vorgang Δv km/h Beschleunigung g
Hinsetzen auf einen Sessel 3–5 2–3
Anstoß beim Einparken 4–6 2–4
Niesen, Husten 1–2
Achterbahnfahrt 3–5
Heckanstoß mit 10 km/h Δv 10 3–5
Heckanstoß mit 20 km/h Δv 20 6–10

Der Vergleich mit Alltagsvorgängen wird von Beklagtenseite regelmäßig ins Treffen geführt. Er trägt nur begrenzt: Alltagsbelastungen erfolgen willkürlich, vorbereitet und mit angespannter Muskulatur, der Heckanstoß unvorbereitet.

Behelf: Insassenbelastung#

Aus einem im Gutachten genannten Delta-v die Belastung des Insassen und die Wegstrecke des Kopfes abschätzen. Der Kopf folgt der Sitzlehne verzögert; der Abstand zur Kopfstütze bestimmt, wie weit er zurückschlagen kann.

Verwandt: Schmerzperioden für die Bemessung, Anhalteweg und Bremsverzögerung für die Frage, ob der Auffahrende rechtzeitig hätte anhalten können, Kurvengrenzgeschwindigkeit für den Anstoß aus der Kurve und Frakturen und Klassifikationen für den Grad IV der Quebec Task Force.

Medizinische Fachgebiete#

Behelf: Fachgebiet zum Stichwort

Wozu#

Welches Fachgebiet ist für den Befund zuständig, den ich vor mir habe — und aus welcher Fachgruppe ist der Sachverständige zu bestellen, wenn die Beweisfrage ein bestimmtes Organ betrifft. Die Tabellen unten führen von der Körperregion oder vom Beschwerdebild auf das Sonderfach, der Behelf sucht in beide Richtungen.

Die Bezeichnungen folgen der österreichischen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015. Sie weicht von der umgangssprachlichen und der deutschen Benennung ab: Was landläufig „Kardiologie" heißt, ist hier das Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie, und das alte Sonderfach Unfallchirurgie ist in Orthopädie und Traumatologie aufgegangen. Ältere Sachverständige führen noch die früheren Bezeichnungen.

Eine Warnung vorweg: Die Zuordnung Organ → Fachgebiet ist eine erste Orientierung, keine Kompetenzabgrenzung. Für die Frage, ob ein Kniegelenk nach dem Unfall wieder belastbar ist, ist die Orthopädie zuständig; für die Frage, ob die Operation lege artis war, dieselbe Fachrichtung, aber mit anderer Ausrichtung; für die Frage nach der Dauer der Schmerzperioden häufig ein weiteres Fach.

Organ und Körperregion#

Organ, Region, Beschwerdebild Fachgebiet Anmerkung
Herz, Kreislauf, Herzrhythmus Innere Medizin und Kardiologie operative Eingriffe am Herzen: Herzchirurgie
Blutgefäße, Thrombose, Krampfadern Innere Medizin und Angiologie operativ: Gefäßchirurgie
Nieren, Dialyse, Nierenfunktion Innere Medizin und Nephrologie ableitende Harnwege dagegen: Urologie
Magen, Darm, Leber, Bauchspeicheldrüse Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie operativ: Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Lunge, Atemwege, Asthma, Staublunge Innere Medizin und Pneumologie operativ: Thoraxchirurgie
Blut, Gerinnung, bösartige Erkrankungen Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie
Schilddrüse, Hormone, Diabetes Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Gelenke, Rheuma, Autoimmunerkrankungen Innere Medizin und Rheumatologie abzugrenzen von der mechanischen Gelenkschädigung
Infektionen, Fieber unklarer Herkunft Innere Medizin und Infektiologie Erregernachweis: Hygiene und Mikrobiologie
Haut, Ekzem, Allergie der Haut Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie) amtliche Bezeichnung, umfasst die Venerologie
Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Brüche Orthopädie und Traumatologie vereint die früheren Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie
Muskeln, Sehnen, Bänder Orthopädie und Traumatologie Funktionsprüfung siehe Skelett
Gehirn, Rückenmark, Nerven Neurologie operativ: Neurochirurgie
Psyche, Depression, Trauma Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin für Kinder: Kinder- und Jugendpsychiatrie
Auge, Sehschärfe, Gesichtsfeld Augenheilkunde und Optometrie Sehleistung im Verkehr siehe Sicht, Licht und Dämmerung
Ohr, Hören, Gleichgewicht, Nase, Kehlkopf Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Lärmschwerhörigkeit siehe Schall und Immissionen
Zähne, Kiefer, Gebiss Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eigener Beruf, kein ärztliches Sonderfach; siehe Gebiss und Zahnschema
Kiefergelenk, Gesichtsschädel, Frakturen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ärztliches Sonderfach, von der Zahnheilkunde zu unterscheiden
Harnblase, Harnleiter, Prostata, Hoden Urologie
Gebärmutter, Eierstöcke, Schwangerschaft Gynäkologie und Geburtshilfe
Kinder bis zur Volljährigkeit Kinder- und Jugendheilkunde operativ: Kinder- und Jugendchirurgie
Narben, Verbrennungen, Wiederherstellung Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie Verunstaltung nach § 1326 ABGB
Bauchraum, Bruchleiden, Blinddarm Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Schmerz, Narkose, Intensivstation Anästhesiologie und Intensivmedizin Zwischenfälle bei der Narkose
Rehabilitation, Heilgymnastik, Kur Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation Behandlungsdauer und Wiedereingliederung
Erbkrankheiten, genetische Abklärung Medizinische Genetik Abstammung dagegen: Gerichtsmedizin

Fächer ohne Organbezug#

Diese Sonderfächer arbeiten quer zu allen Organen. Im Verfahren treten sie meist nicht als behandelnde, sondern als befundende oder begutachtende Stelle auf.

Fachgebiet Gegenstand
Radiologie Röntgen, CT, MRT, Ultraschall — die bildgebende Grundlage fast jedes Gutachtens
Nuklearmedizin Szintigraphie, PET; Diagnostik mit radioaktiven Markern
Strahlentherapie-Radioonkologie Bestrahlung bösartiger Erkrankungen
Pathologie Gewebeuntersuchung, Obduktion in der Krankenanstalt
Klinische Pathologie und Molekularpathologie Laborbefunde und molekulare Diagnostik
Hygiene und Mikrobiologie Erregernachweis, Krankenhauskeime, Infektionsketten
Gerichtsmedizin Todesursache, Spuren, Abstammung, Alkohol- und Suchtmittelbefunde
Arbeitsmedizin Berufskrankheiten, Arbeitsplatzbelastung, Eignung
Transfusionsmedizin Blutprodukte, Verträglichkeit
Immunologie Abwehrsystem, Unverträglichkeiten, Transplantation
Pharmakologie und Toxikologie Arzneimittelwirkung, Vergiftungen, Wechselwirkungen
Allgemeinmedizin erste Anlaufstelle; im Verfahren häufig als behandelnder Arzt Zeuge

Der Gerichtsmedizin kommt eine Sonderstellung zu: Sie ist das einzige Sonderfach, dessen Gegenstand von vornherein die Beweisführung ist. Zur Bewertung ihrer Befunde siehe Methodenkritik im Gutachten, zu den Alkoholbefunden Alkoholisierung nach Widmark.

Wortstämme#

Die Fachbezeichnung lässt sich fast immer aus dem griechischen oder lateinischen Wortstamm erschließen. Dasselbe gilt für die Diagnose im Arztbrief.

Stamm Bedeutung Fach oder Begriff
kardio- Herz Kardiologie, Myokardinfarkt
nephro- Niere (griechisch) Nephrologie, Nephrektomie
ren- Niere (lateinisch) renale Insuffizienz
hepato- Leber Hepatologie, Hepatitis
gastro- Magen Gastroenterologie, Gastroskopie
entero- Darm Enteritis
pneumo-, pulmo- Lunge Pneumologie, pulmonale Hypertonie
angio-, vaso- Gefäß Angiologie, Vasokonstriktion
haemato- Blut Hämatologie, Hämatom
derm-, dermato- Haut Dermatologie, Dermatitis
osteo- Knochen Osteoporose, Osteosynthese
arthro- Gelenk Arthrose, Arthroskopie
myo- Muskel Myalgie, Myokard
neuro- Nerv Neurologie, Neuropathie
encephalo- Gehirn Enzephalopathie, Elektroenzephalogramm
psych- Seele, Geist Psychiatrie, Psychose
ophthalmo-, ok- Auge Ophthalmologie, okulär
oto-, rhino- Ohr, Nase Otorhinolaryngologie (HNO)
odonto-, dent- Zahn Parodontose, Dentin
uro-, nephro- Harnwege, Niere Urologie
gyn- Frau Gynäkologie
pädo-, päd- Kind Pädiatrie
geronto-, geri- Alter Geriatrie
onko- Geschwulst Onkologie
endokrin- nach innen absondernd Endokrinologie

Ebenso aufschlussreich sind die Endungen: -itis Entzündung, -ose nicht entzündliche Veränderung oder Verschleiß, -om Geschwulst, -algie Schmerz, -pathie Erkrankung ohne nähere Festlegung, -ektomie operative Entfernung, -tomie Eröffnung, -skopie Betrachtung mit dem Endoskop, -plastik Wiederherstellung, -synthese Zusammenfügen (etwa der Knochenfragmente).

Damit ist die Gonarthrose der Gelenkverschleiß des Knies, die Osteosynthese die operative Verschraubung des Bruchs, die Nephrektomie die Entfernung der Niere.

Abgrenzungen im Verfahren#

Orthopädie gegen Neurologie. Ein in Arm oder Bein ausstrahlender Schmerz kann von der Bandscheibe (Orthopädie) oder vom Nerv selbst (Neurologie) kommen. Wird nur eines der beiden Fächer bestellt, bleibt die Alternative unerörtert.

Neurologie gegen Psychiatrie. Kopfschmerz, Konzentrationsstörung und Erschöpfung nach einem Unfall werden beiden Fächern zugeschrieben. Die Neurologie prüft den organischen Befund, die Psychiatrie die davon unabhängige Störung. Bei behaupteten Unfallfolgen ohne organisches Korrelat sind meist beide Gutachten erforderlich.

Orthopädie gegen Physikalische Medizin. Die Frage nach dem Dauerschaden gehört zur Orthopädie, die nach der noch möglichen Wiederherstellung und der Behandlungsdauer zur Physikalischen Medizin.

Chirurgie gegen Innere Medizin. Dasselbe Organ wird von zwei Fächern betreut, je nachdem ob operiert oder behandelt wird. Bei Behandlungsfehlern ist maßgeblich, wer die beanstandete Maßnahme gesetzt hat.

Sonderfach gegen Zusatzausbildung. Bezeichnungen wie Sportmedizin, Notarzt, Manuelle Medizin, Akupunktur, Palliativmedizin oder Umweltmedizin sind keine Sonderfächer, sondern Zusatz- und Spezialisierungsdiplome der Österreichischen Ärztekammer. Sie begründen für sich keine Sachverständigenkompetenz im Sinne eines eigenen Fachgebietes.

Für die Bestellung selbst gilt: Maßgeblich ist die Eintragung in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste. Die dortige Fachgruppenbezeichnung stimmt mit der Sonderfachbezeichnung nicht durchwegs überein — im Zweifel ist der Eintrag, nicht die Ausbildungsordnung zu lesen.

Behelf: Fachgebiet zum Stichwort#

Sucht in beide Richtungen: Ein Organ, eine Beschwerde oder ein Wortstamm führt auf das Fachgebiet, der Name eines Fachgebietes auf dessen Gegenstand. Es genügen die ersten Buchstaben.

Die Trefferliste ist nach der Güte der Übereinstimmung geordnet: zuerst das genau passende Stichwort, dann der Wortanfang, dann der Name des Fachgebietes, zuletzt das im eingegebenen Wort enthaltene Stichwort — so findet auch Hautkrankheiten die Dermatologie. Mehrere Treffer sind der Regelfall und kein Fehler — sie zeigen gerade die Fälle, in denen zwei Fächer nebeneinander zuständig sind.

Verwandt: Befunde und Laborwerte für das Lesen des Befundes, Frakturen und Klassifikationen und Skelett für den orthopädischen Teil, Schmerzperioden für die Bemessung, HWS-Distorsion für den häufigsten Streitfall.

Pflegegeld und Pflegebedarf#

Behelf: Pflegestunden aus Verrichtungen · Behelf: Geldleistung, Ruhen und Nachzahlung · Behelf: Pflegemehraufwand und Anrechnung

Grundlagen#

Das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) ist eine pauschalierte Geldleistung zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es ist zweckgebunden, aber nicht abrechnungspflichtig und gebührt unabhängig von Einkommen, Vermögen und Ursache der Behinderung. Anspruch besteht bei einem ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.

Bemessungsgrundlage ist nicht der tatsächlich geleistete, sondern der objektiv erforderliche Pflegeaufwand nach der Einstufungsverordnung (EinstV). Ob tatsächlich jemand pflegt, ist unerheblich; ebenso, ob die Pflege von Angehörigen oder Diensten erbracht wird.

Der Bedarf zerfällt in zwei Gruppen:

  • Betreuung — auf die eigene Person bezogene Verrichtungen (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Notdurft, An- und Auskleiden, Medikamente, Mobilitätshilfe im engeren Sinn). Bewertet mit Zeitwerten je Tag, hochgerechnet auf 30 Tage.
  • Hilfe — auf das Umfeld bezogene Verrichtungen (Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern, Reinigung der Wohnung, Pflege der Leib- und Bettwäsche, Beheizung, Mobilitätshilfe im weiteren Sinn). Bewertet mit pauschal 10 Stunden je Verrichtung und Monat, insgesamt höchstens 50 Stunden.

Monatsstunden=(Minuten je Vorgang×Vorga¨nge je Tag)×3060+10×nHilfe+Zuschlag\text{Monatsstunden} = \frac{\sum (\text{Minuten je Vorgang} \times \text{Vorgänge je Tag}) \times 30}{60} + 10 \times n_{\text{Hilfe}} + \text{Zuschlag} (1)

Zeitwerte der Betreuung#

Die Verordnung unterscheidet zwei Arten von Zeitwerten, und der Unterschied entscheidet über die Beweislast:

  • Richtwerte (§ 1 Abs 3 EinstV) — Orientierungswerte, von denen nach oben und nach unten abgewichen werden darf, wenn der konkrete Aufwand das trägt.
  • Mindestwerte (§ 1 Abs 4 EinstV) — verbindliche Untergrenzen. Ein Abweichen nach unten ist ausgeschlossen; nach oben nur, wenn der tatsächliche Aufwand den Mindestwert erheblich überschreitet.
Verrichtung Zeitwert je Tag Art
An- und Auskleiden 2 × 20 min Richtwert
Reinigung bei inkontinenten Patienten 4 × 10 min Richtwert
Entleerung und Reinigung des Leibstuhles 4 × 5 min Richtwert
Einnehmen von Medikamenten (auch per Sonde) 6 min Richtwert
Anus-praeter-Pflege 15 min Richtwert
Kanülen- oder Sondenpflege 10 min Richtwert
Katheter-Pflege 10 min Richtwert
Einläufe 30 min Richtwert
Mobilitätshilfe im engeren Sinn 30 min Richtwert
Tägliche Körperpflege 2 × 25 min Mindestwert
Zubereitung von Mahlzeiten (auch Sondennahrung) 1 h Mindestwert
Einnehmen von Mahlzeiten (auch Sondenernährung) 1 h Mindestwert
Verrichtung der Notdurft 4 × 15 min Mindestwert

Anleitung und Beaufsichtigung bei diesen Verrichtungen sind der Betreuung gleichzusetzen (§ 4 Abs 1 EinstV). Für Motivationsgespräche mit geistig oder psychisch behinderten Menschen setzt § 4 Abs 2 EinstV pauschal 10 Stunden monatlich an.

Im Verfahren stammen die Werte ohnehin aus dem Sachverständigengutachten (§ 8 EinstV) — der Behelf dient der Kontrolle der Summenbildung, nicht der Ersetzung des Gutachtens.

Behelf: Pflegestunden aus Verrichtungen#

Stufen#

Stufe Stundenbedarf je Monat Zusätzliche Voraussetzung (§ 4 Abs 2 BPGG)
1 mehr als 65
2 mehr als 95
3 mehr als 120
4 mehr als 160
5 mehr als 180 außergewöhnlicher Pflegeaufwand (§ 6 EinstV)
6 mehr als 180 unkoordinierbare Betreuung regelmäßig bei Tag und Nacht (§ 7 EinstV) oder dauernde Anwesenheit bei Tag und Nacht wegen Eigen- oder Fremdgefährdung
7 mehr als 180 keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung oder ein gleichzuachtender Zustand

Ab Stufe 5 entscheidet nicht mehr die Stundenzahl, sondern das qualitative Merkmal. Die häufigste Streitfrage der Praxis liegt an der Grenze 4/5: 180 Stunden allein genügen nicht, es muss ein dauernder, über das Übliche hinausgehender Aufwand hinzutreten.

Behelf: Geldleistung, Ruhen und Nachzahlung#

Die Beträge gelten seit 1. Jänner 2026 (Pflegegeldanpassungsverordnung 2026, BGBl. II Nr. 263/2025, zu § 5 Abs 1 BPGG). Sie werden jährlich mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfacht und auf volle 10 Cent gerundet; das Feld im Behelf ist überschreibbar.

Stufe monatlich jährlich
1 206,20 € 2.474,40 €
2 380,30 € 4.563,60 €
3 592,60 € 7.111,20 €
4 888,50 € 10.662,00 €
5 1.206,90 € 14.482,80 €
6 1.685,40 € 20.224,80 €
7 2.214,80 € 26.577,60 €

Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich; eine dreizehnte oder vierzehnte Zahlung gibt es nicht.

Das Ruhen wird taggenau mit einem Dreißigstel des Monatsbetrags gerechnet; der Kalendermonat ist dabei einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen (§ 12 Abs 4 BPGG). Die Zahl der Ruhenstage ist die Zahl der Tage nach der Aufnahme bis einschließlich des Vortages der Entlassung.

Beim Anspruchsübergang auf den Kostenträger — höchstens 80 vH der Verpflegskosten — verbleibt der pflegebedürftigen Person ein Taschengeld von 10 vH des Pflegegeldes der Stufe 3, das sind seit 1. Jänner 2026 59,26 € monatlich (§ 13 Abs 1 BPGG).

Zuschläge und Mindesteinstufungen#

Ein Erschwerniszuschlag wird pauschal hinzugerechnet:

Fall Zuschlag je Monat Fundstelle
Schwere geistige oder psychische Behinderung, insbesondere Demenz, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 45 h § 1 Abs 6 EinstV
Schwerstbehinderte Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 50 h § 1 Abs 5 EinstV
Schwerstbehinderte Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 h § 1 Abs 5 EinstV

Der Zuschlag für Kinder setzt zumindest zwei voneinander unabhängige schwere Funktionseinschränkungen voraus (§ 4 Abs 4 BPGG); der Zuschlag für Demenz und schwere psychische Behinderung setzt voraus, dass sich die Defizite in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern (§ 4 Abs 6 BPGG).

Die diagnosebezogenen Mindesteinstufungen stehen nicht in der Verordnung, sondern in § 4a BPGG. Dort wird der Pflegebedarf unwiderleglich angenommen, ohne dass die Verrichtungen einzeln zu bewerten wären:

Sachverhalt mindestens
Rollstuhlbindung ab dem 14. Lebensjahr (Querschnittlähmung, beidseitige Beinamputation, Muskeldystrophie, Encephalitis disseminata, infantile Cerebralparese) Stufe 3
dieselbe Gruppe zusätzlich mit Inkontinenz oder Blasen- bzw. Mastdarmlähmung Stufe 4
dieselbe Gruppe zusätzlich mit deutlichem Ausfall der oberen Extremitäten Stufe 5
hochgradige Sehbehinderung Stufe 3
Blindheit Stufe 4
Taubblindheit Stufe 5

Ruhen und Anrechnung#

Das Pflegegeld ruht während stationärer Pflege in einer Krankenanstalt, sofern ein Kostenträger die Verpflegskosten trägt — beginnend mit dem Tag nach der Aufnahme, endend mit dem Tag der Entlassung. Bei Aufenthalten in Pflegeheimen mit Sozialhilfeträger geht der Anspruch bis zur Höhe der Kosten auf den Träger über (Legalzession).

Im Schadenersatzprozess ist das Pflegegeld auf den Anspruch auf Ersatz des Pflegemehraufwands anzurechnen: sachlich kongruente Leistung, der Anspruch geht insoweit auf den Träger über. Nicht anzurechnen ist es auf Schmerzengeld oder Verdienstentgang.

Behelf: Pflegemehraufwand und Anrechnung#

Für den Personenschaden: der erforderliche Pflegeaufwand wird mit dem Satz einer entgeltlichen Kraft bewertet, auch wenn Angehörige unentgeltlich pflegen. Das Pflegegeld ist als sachlich kongruente Leistung abzuziehen.

Quellen: BPGG · Einstufungsverordnung, beide in der Fassung vom 1. September 2026; Beträge nach BGBl. II Nr. 263/2025

Schmerzperioden#

Behelf: Kontrollrechnung Schmerzengeld · Behelf: Raffung aus Schmerzstunden

Die drei Schmerzstufen#

Stufe Kennzeichen im Gutachten
stark Der Schmerz beherrscht das Bewusstsein, Ablenkung ist nicht möglich; Intensivbehandlung, unmittelbar postoperative Phase, frische instabile Fraktur, starke Analgetika
mittelstark Der Schmerz ist ständig gegenwärtig, Ablenkung gelingt zeitweise; Nachtruhe gestört, regelmäßige Analgetika, Mobilisierung schmerzhaft
leicht Der Schmerz tritt belastungs- oder bewegungsabhängig auf, Nachtruhe im Wesentlichen ungestört, Analgetika bei Bedarf

Die Zuordnung ist Sache des medizinischen Sachverständigen. Die Stufen sind nicht nach Diagnose, sondern nach dem Erleben des Verletzten im jeweiligen Abschnitt bestimmt.

Raffung#

Sachverständige geben die Schmerzperioden gerafft an: Über einen Zeitraum verteilte Schmerzen werden zu vollen Tagen der jeweiligen Stufe zusammengezogen. Vier Stunden mittelstarker Schmerz an sechs Tagen ergeben also einen Tag gerafft mittelstarker Schmerzen, nicht sechs.

Die Umrechnung erfolgt über 24 Stunden je Tag, nicht über einen Wachtag von 16 Stunden. Wo ein Gutachten davon abweicht, ist das offenzulegen — der zweite Behelf unten macht die Grundlage sichtbar.

Behelf: Raffung aus Schmerzstunden#

Wenn das Gutachten nicht geraffte Tage, sondern einen Zeitraum mit täglicher Schmerzdauer beschreibt: Zeitraum und Stunden je Tag eintragen, das Ergebnis sind geraffte Tage der jeweiligen Stufe.

Tagsätze#

Stufe EUR je Tag
stark 390
mittelstark 260
leicht 130

Anhaltspunkte der Judikatur, Stand 2026. Sie sind Ausgangswerte einer Kontrollrechnung, keine Bemessungsformel: Das Schmerzengeld wird global nach den Umständen des Einzelfalls bemessen, wobei Dauerfolgen, Entstellung, Verlust der Lebensfreude und die Schwere der psychischen Beeinträchtigung neben der Tagsatzrechnung stehen. Die Rechnung liefert die Größenordnung, nicht das Ergebnis.

Behelf: Kontrollrechnung Schmerzengeld#

Größenordnungen einzelner Verletzungsbilder#

Verletzung stark mittel leicht
Prellung, Distorsion ohne Strukturschaden 0–1 3–10
HWS-Distorsion QTF I 1–3 7–14
HWS-Distorsion QTF II 0–1 3–7 14–28
Rippenserienfraktur 2–5 7–14 20–40
Unterarmfraktur, konservativ 1–3 5–10 20–40
Unterschenkelfraktur, operativ versorgt 3–7 10–20 40–80
Beckenfraktur 7–14 20–40 60–120
Polytrauma mit Intensivaufenthalt 14–40 40–90 100–250

Angaben in geraften Tagen. Diese Tabelle ist eine Erfahrungsspanne zur Plausibilitätskontrolle, keine Bemessungsgrundlage und keine Wiedergabe einer Judikaturübersicht. Sie dient dazu, ein Gutachten einzuordnen, das deutlich außerhalb des Üblichen liegt — dann ist nachzufragen, nicht zu rechnen.

Verwandt: Anhalteweg und Bremsverzögerung für die Haftungsfrage, aus der die Bemessung erst folgt.

Skelett#

Behelf: Knochen nachschlagen · Behelf: Bewegungsausmaß nach der Neutral-Null-Methode · Behelf: Körperhöhe aus einem Langknochen

Human skeleton front no-text no-color

Das menschliche Skelett umfasst beim Erwachsenen 206 Knochen; die Zahl schwankt durch Sesambeine und Nahtknochen. Beim Neugeborenen sind es über 300, die durch Verschmelzung (Kreuzbein, Steißbein, Hüftbein, Schädelnähte) abnehmen.

Lage- und Richtungsbezeichnungen#

Angaben in Befunden beziehen sich stets auf die anatomische Normalstellung: aufrecht, Blick nach vorn, Arme hängend, Handflächen nach vorn. „Rechts" und „links" sind daher aus Sicht der untersuchten Person zu lesen, nicht aus Sicht des Betrachters — eine häufige Fehlerquelle beim Lesen von Röntgenbildern und Lichtbildern im Akt.

Begriff Bedeutung
proximal / distal rumpfnah / rumpffern
kranial / kaudal kopfwärts / steißwärts
ventral / dorsal bauchwärts / rückenwärts
medial / lateral zur Mitte hin / seitlich
palmar / plantar Handfläche / Fußsohle
radial / ulnar daumenseitig / kleinfingerseitig
tibial / fibular schienbeinseitig / wadenbeinseitig
superfizial / profund oberflächlich / tief

Ebenen: sagittal (von vorn nach hinten teilend), frontal (in vordere und hintere Hälfte), transversal (waagrecht). Eine Bewegung „in der Sagittalebene" ist eine Beugung oder Streckung, eine „in der Frontalebene" ein Abspreizen oder Heranführen.

Behelf: Bewegungsausmaß nach der Neutral-Null-Methode#

Die Neutral-Null-Methode notiert jede Bewegungsrichtung mit drei Zahlen, etwa Knie 0/0/130. Die mittlere Zahl ist die Neutralstellung. Steht dort ein Wert ungleich null, wird die Nullstellung nicht erreicht — bei 0/30/120 besteht ein Streckdefizit von 30°.

U=max(ab,  0)+max(cb,  0)U = \max(a-b,\;0) + \max(c-b,\;0) (1)

Wirbelsäule#

Abschnitt Kürzel Wirbel Besonderheit
Halswirbelsäule C1–C7 7 C1 Atlas, C2 Axis, C7 Vertebra prominens
Brustwirbelsäule Th1–Th12 12 Rippengelenke
Lendenwirbelsäule L1–L5 5 größte Wirbelkörper
Kreuzbein S1–S5 5, verschmolzen Os sacrum
Steißbein Co1–Co4 3–5, verschmolzen Os coccygis

Bandscheibenangaben nennen stets den Zwischenraum: L4/5 heißt zwischen viertem und fünftem Lendenwirbel. Häufige Befundbegriffe: Protrusion (Vorwölbung bei erhaltenem Faserring), Prolaps (Durchtritt), Sequester (abgelöstes Fragment), Spondylolisthesis (Wirbelgleiten), Spinalkanalstenose (Einengung).

Wachstumsfugen und Altersschätzung#

Die Epiphysenfugen schließen in verlässlicher Reihenfolge; das ist die Grundlage der forensischen Altersschätzung bei ungeklärtem Geburtsdatum.

Struktur Fugenschluss (Jahre)
distaler Radius 16–18 (w) / 17–19 (m)
proximaler Humerus 17–20
distaler Femur, proximale Tibia 16–18 (w) / 17–19 (m)
Beckenkamm-Apophyse 18–23
mediale Klavikula-Epiphyse 20–27

Für die Frage der Volljährigkeit ist die mediale Klavikula maßgeblich, weil sie als letzte verknöchert. Die Schätzung liefert ein Wahrscheinlichkeitsintervall, kein Datum; das methodische Vorgehen ist in Methodenkritik im Gutachten behandelt.

Behelf: Körperhöhe aus einem Langknochen#

Bei der Identifizierung unbekannter Leichen wird die Körperhöhe aus der Länge eines Langknochens geschätzt. Die Regressionen nach Trotter und Gleser sind das gebräuchlichste Verfahren.

H=mL+b±sH = m \cdot L + b \pm s (2)

Behelf: Knochen nachschlagen#

Quelle: Terminologia Anatomica; Neutral-Null-Methode nach Debrunner; Körperhöhenschätzung nach Trotter und Gleser

Testier- und Geschäftsfähigkeit#

Behelf: MMSE auswerten · Behelf: Abstand zwischen Befund und Errichtung · Behelf: Prüfschema Testierfähigkeit

Abgrenzung der Fähigkeiten#

Es handelt sich nicht um eine einzige Eigenschaft, sondern um mehrere, die getrennt und bezogen auf den konkreten Zeitpunkt und das konkrete Geschäft zu beurteilen sind:

Fähigkeit Frage
Geschäftsfähigkeit Kann die Person die Tragweite dieses Rechtsgeschäfts erfassen?
Testierfähigkeit War die Willensbildung bei Errichtung frei und einsichtig?
Prozessfähigkeit Kann die Person im Verfahren wirksam handeln?
Deliktsfähigkeit Konnte die Person das Unrecht einsehen und danach handeln?
Einwilligungsfähigkeit Kann die Person Wesen, Bedeutung und Folgen der Behandlung erfassen?

Entscheidend ist stets die Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zeitpunkt der Handlung, nicht eine Diagnose. Eine Demenzdiagnose begründet für sich genommen keine Testierunfähigkeit; umgekehrt schließt das Fehlen einer Diagnose sie nicht aus.

Behelf: Prüfschema Testierfähigkeit#

Erwachsenenschutz#

Seit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz kennt das ABGB vier Stufen, in dieser Reihenfolge subsidiär:

Form Grundlage Wirkung auf die Handlungsfähigkeit
Vorsorgevollmacht im Zustand voller Handlungsfähigkeit errichtet keine Beschränkung
Gewählte Erwachsenenvertretung eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit, aber Verständnis der Wahl keine Beschränkung
Gesetzliche Erwachsenenvertretung nächste Angehörige, im ÖZVV registriert keine Beschränkung, aber Vertretungsbefugnis
Gerichtliche Erwachsenenvertretung Bestellungsbeschluss für bestimmte Angelegenheiten Genehmigungsvorbehalt möglich, nur soweit angeordnet

Auch die gerichtliche Erwachsenenvertretung lässt die Testierfähigkeit unberührt: sie ist gesondert zu prüfen. Das Bestellungsverfahren liefert für die Beweiswürdigung allerdings regelmäßig ein aussagekräftiges Sachverständigengutachten mit Datum.

Demenz und ihre Stadien#

Stadium MMSE Alltagsbild
normal 27–30 keine oder subjektive Beeinträchtigung
leicht 20–26 komplexe Aufgaben misslingen, Alltag weitgehend selbständig
mittel 10–19 Hilfe bei Alltagsverrichtungen, zeitliche Desorientierung
schwer < 10 dauernde Betreuung, Sprachzerfall, keine Orientierung

Der Mini-Mental-State-Examination (MMSE) ist ein Screening-Verfahren mit 30 Punkten, kein Diagnose- und erst recht kein Rechtsbegriff. Er ist bildungs- und sprachabhängig, unempfindlich gegenüber frontotemporalen Störungen und deckt exekutive Funktionen kaum ab — gerade jene, die für das Abwägen von Erbfolgegründen benötigt werden. Ein MMSE im Normbereich schließt Testierunfähigkeit daher nicht aus.

Ergänzende Verfahren: Uhrentest (Zifferblatt zeichnen, Zeiger auf eine genannte Zeit), MoCA (empfindlicher im leichten Bereich, ebenfalls 30 Punkte), CDR (Clinical Dementia Rating, Stadien 0 / 0,5 / 1 / 2 / 3).

Behelf: MMSE auswerten#
Behelf: Abstand zwischen Befund und Errichtung#

Ein Befund beweist den Zustand an seinem Tag. Je größer der Abstand zum Errichtungszeitpunkt, desto geringer sein Beweiswert — bei fortschreitender Demenz zusätzlich in einer Richtung verzerrt.

Der Behelf nimmt die beiden Daten nur als Abstand in Tagen. Wo es auf die Datumsrechnung selbst ankommt — Wochentag, Kalenderwoche, Fristenlauf —, ist der Behelf in Kalenderrechnung und Fristen der genauere.

Begriffe aus psychiatrischen Gutachten#

Begriff Bedeutung
Luzides Intervall vorübergehender Zustand hinreichender Klarheit; zu beweisen ist der Zustand im Errichtungszeitpunkt
Delir akute, fluktuierende Bewusstseinsstörung, oft durch Infekt, Exsikkose, Medikamente — rückbildungsfähig
Fluktuation Schwanken der Leistung über Stunden; typisch bei Lewy-Körper-Demenz
Konfabulation Ausfüllen von Gedächtnislücken ohne Täuschungsabsicht
Anosognosie fehlende Krankheitseinsicht
Suggestibilität erhöhte Beeinflussbarkeit durch Dritte — Kernfrage bei behaupteter Beeinflussung
Wahnhafte Störung unkorrigierbare Fehlüberzeugung; testierrelevant nur, wenn sie den Verfügungsinhalt trägt
Orientierung ×4 zeitlich, örtlich, situativ, zur Person
Vigilanz Wachheit — abzugrenzen von der inhaltlichen Bewusstseinsklarheit

Quelle: ABGB in der Fassung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes; MMSE nach Folstein