Laienrichterauswahl

Laienrichterauswahl

Bildung der Dienstlisten der Geschworenen und Schöffen nach §§ 13, 18 GSchG 1990

Namenslisten erfassen

Die von den Gemeinden und vorschlagenden Stellen übermittelten Verzeichnisse werden je Gruppe eingelesen. Beim Einlesen werden Schreibweisen vereinheitlicht; jede Änderung ist im Schritt Prüfen einzeln nachvollziehbar und verwerfbar.

Verfahren

Geschäftszahl und Gericht bilden den Kopf jeder Ausgabe und werden in jedem Arbeitsstand gespeichert. Sie sind daher anzugeben, bevor Namenslisten eingelesen werden.

Hilfe

Anleitung für die Bildung der Dienstlisten der Geschworenen und Schöffen mit der Anwendung Laienrichterauswahl.

Sie richtet sich an die Sachbearbeitung und beschreibt den Ablauf von den übermittelten Verzeichnissen bis zu den unterschriftsreifen Listen. Denselben Text zeigt die Anwendung selbst — über das Fragezeichen im Kopf oder die Taste F1; bis September 2026 stand dort eine gekürzte Fassung, die getrennt zu pflegen war.

Vor der ersten Verwendung

Die Anwendung ist die Datei Laienrichterliste.html. Sie wird durch Doppelklick geöffnet — es ist nichts zu installieren, kein Server einzurichten und keine Netzwerkverbindung nötig. Die Datei lässt sich auf einem Netzlaufwerk, einem USB-Datenträger oder lokal ablegen.

Benötigt wird ein aktueller Browser (Chrome oder Edge ab Version 103, Firefox ab 113, Safari ab 16.4). Erprobt ist die Anwendung unter Chrome.

Es werden keine Daten übertragen. Die Anwendung ruft keine Adresse im Netz auf und lädt nichts nach. Alle Vorgänge laufen im geöffneten Fenster ab.

Helle und dunkle Farben

Rechts oben im Kopf sitzt ein Schalter, der bei jedem Druck weiterrückt: wie das System (halb gefüllter Kreis), hell (Sonne), dunkel (Mondsichel). Was gerade gilt, sagt das Zeichen; fährt man mit der Maus darüber, steht es auch in Worten da.

In der Voreinstellung folgt die Anwendung der Einstellung des Betriebssystems und wechselt mit ihr — auch während sie offen ist. Wer ausdrücklich wählt, bleibt bei der Wahl. Für die öffentliche Sitzung, in der auf eine Wand projiziert wird, ist hell in aller Regel die bessere Wahl.

Die Wahl ist das Einzige, was die Anwendung im Browser ablegt; sie übersteht damit ein Neuladen. Der Arbeitsstand tut das nicht — siehe den nächsten Abschnitt.

Der Arbeitsstand

Der Arbeitsstand liegt allein im Arbeitsspeicher des Fensters. Er wird nicht im Browser gespeichert. Wird das Fenster geschlossen, der Rechner neu gestartet oder die Seite neu geladen, ist der Stand verloren; die Anwendung warnt vorher.

  • Stand sichern legt den vollständigen Stand als Tabellendokument (ods) ab — Bestand, Änderungsprotokoll, Vorgaben und, sofern schon vorhanden, die Auslosung.
  • Stand laden holt eine solche Datei zurück. Ältere Stände im Format json werden weiterhin angenommen.

Zu sichern ist jedenfalls

  • nach dem Einlesen aller Zulieferungen,
  • nach der Bereinigung des Bestands,
  • unmittelbar vor der öffentlichen Sitzung,
  • nach der Auslosung.

Die Anwendung schlägt einen Dateinamen vor, der Geschäftszahl und Datum trägt — etwa Laienrichterliste-Stand-201-Jv-1234-26x-2026-12-01.ods. Damit ist ein Stand auch im Dateisystem seinem Akt zugeordnet.

Warum ein Tabellendokument

Das Aktensystem der Justiz nimmt nur pdf, odt und ods entgegen. Ein Stand im Format json ließe sich daher nicht in den Jv-Akt einbringen, sondern bliebe im Dateisystem des Arbeitsplatzes liegen — der Vorgang wäre nur unvollständig dokumentiert. Das Tabellendokument ist beides zugleich: Sicherung und lesbare Beilage.

Die Datei trägt drei Blätter:

BlattInhalt
VerfahrenGeschäftszahl, Gericht, erstes Geltungsjahr, Verhältniszahl, Zeitpunkt der Auslosung, ob sie bestätigt und für welche Gruppen die Dokumentation gespeichert wurde
Personeneine Zeile je Eintragung: Kennung, Liste, alle Felder, Zufallszahl, Hinweise und Herkunft aus der Zulieferung
Änderungendas Protokoll der Vereinheitlichung mit Vorher, Nachher, Begründung und dem Vermerk, ob die Änderung zurückgenommen wurde

Die Datei ist zum Ansehen gedacht, nicht zum Bearbeiten. Die Kennung in der ersten Spalte verbindet jede Person mit ihren Änderungen und ihrer Zufallszahl; wird sie geändert oder werden Zeilen umgestellt, verliert das Protokoll seinen Bezug. Werden nicht mehr allen Personen Zufallszahlen zugeordnet, gilt die Auslosung als nicht vorgenommen und ist zu wiederholen. Berichtigungen gehören in die Anwendung.

Wird die Datei in einer Tabellenkalkulation geöffnet und dort erneut gespeichert, bleibt sie lesbar; die Zufallszahlen sind als Text abgelegt und behalten alle 25 Nachkommastellen.

Schritt 1 — Namenslisten erfassen

Verfahren

Vor allem anderen sind Geschäftszahl (etwa 201 Jv 1234/26x) und Landesgericht anzugeben. Solange eines von beiden fehlt, nimmt keine Gruppe eine Datei an: die Knöpfe sind gesperrt, und ein abgelegtes Verzeichnis wird abgewiesen.

Der Grund ist die Sicherung. Der Stand liegt allein im Arbeitsspeicher und wird als Datei abgelegt; stünde der Kopf des Verfahrens erst später fest, könnte ein Bestand erfasst, gesichert und Tage danach wiederhergestellt werden, ohne je einem Jv-Akt zugeordnet gewesen zu sein. So aber trägt jeder Stand seine Zuordnung von Anfang an mit sich — im Inhalt und im Dateinamen.

Ebenfalls hier steht das erste Geltungsjahr. Es bestimmt den Stichtag der Altersprüfung; die Dienstlisten gelten für dieses und das folgende Jahr (§ 13 Abs. 1 GSchG). Wird es geändert, wird der gesamte Bestand neu geprüft.

Die drei Gruppen

GruppeInhalt
HauptlisteGrundstock der Dienstlisten
ErgänzungslisteNachrücker für die Hauptliste
Jugendlistegesonderte Listen für Jugendstrafsachen

Jede Gruppe hat ein eigenes Feld. Eine Datei wird darauf gezogen oder über Datei auswählen geöffnet. Mehrere Zulieferungen derselben Gruppe werden nacheinander eingelesen und aneinandergefügt — die Verzeichnisse der einzelnen Gemeinden müssen also nicht vorab zusammengeführt werden.

Formate

Gelesen werden xlsx (Excel), ods (LibreOffice Calc), odt (Textdokument mit eingebetteter Tabelle), csv und json. Bei CSV werden UTF-8 und Windows-1252 unterschieden und das Trennzeichen (Strichpunkt, Komma, Tabulator) selbsttätig erkannt.

Spalten zuordnen

Nach dem Öffnen zeigt die Anwendung, welche Spalte sie welchem Feld zugeordnet hat. Erkannt werden übliche Überschriften; abweichende Bezeichnungen sind über die Auswahlfelder von Hand zuzuweisen. Nicht benötigte Spalten bleiben unzugeordnet. Erst Einlesen übernimmt die Sätze.

Pflichtangaben sind Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Straße, Postleitzahl und Ort. Titel, Beruf und Telefonnummer sind zusätzlich, aber nicht erforderlich.

Übernommen wird nur, was einen Namen trägt. Leere Zeilen und Zeilen ohne Vor- und Familiennamen — Zwischenüberschriften, Summenzeilen, Anmerkungen am Listenende — werden übersprungen. Die Meldung nach dem Einlesen weist aus, wie viele Zeilen das betraf; weicht die Zahl der übernommenen Eintragungen von der erwarteten ab, ist dort nachzusehen.

Was beim Einlesen vereinheitlicht wird

Zulieferungen kommen in unterschiedlicher Sorgfalt. Die Anwendung gleicht folgende Abweichungen an:

AbweichungBeispielErgebnis
Datumsschreibweisen8. März 1975, 0803197508.03.1975
akademische GradeDipl.Ing., DIPL. ING.DI
durchgehende VersalienHUBERHuber
abgekürzte StraßenUngarg., Hauptstr 23Ungargasse, Hauptstraße 23
abgekürzte OrteWr. Neustadt, Wr.NeustadtWiener Neustadt
Postleitzahl mit KennzeichenA-27002700

Abgekürzte Ortsbezeichnungen

Bleibt in einer Ortsbezeichnung eine Abkürzung stehen, wird sie im Verzeichnis der 2.089 österreichischen Gemeinden nachgeschlagen:

ZulieferungErgebnis
B. VöslauBad Vöslau
M. PiestingMarkt Piesting
Wöllersdorf-Steinabr.Wöllersdorf-Steinabrückl
Neukirchen a. d. V.Neukirchen an der Vöckla

Aufgelöst wird nur, was genau eine Gemeinde treffen kann. Neust. bleibt daher stehen — darauf passen Neustift, Neustadtl und vier weitere —, ebenso jede andere mehrdeutige Angabe; sie wird im nächsten Schritt zur Prüfung vorgelegt. Geraten wird nicht. Jede Auflösung steht im Änderungsprotokoll und ist dort einzeln zurückzunehmen.

Das Verzeichnis dient allein diesem Zweck. Ein Ort, der nicht darin steht, wird nicht beanstandet: Zulieferungen nennen Postorte und Ortsteile — Baden bei Wien für die Gemeinde Baden, Sankt Johann am Steinfeld für einen Ortsteil von Ternitz —, und die sind richtig. Eine Prüfung gegen das Verzeichnis würde lauter Meldungen erzeugen, die niemand beheben kann.

Bei einer Gemeindereform wird daten/redaList.csv ausgetauscht und node tools/gemeinden_erzeugen.mjs aufgerufen; danach ist die Anwendung neu zu bauen.

Geburtsdaten

Für die Reihenfolge von Tag und Monat gelten zwei Regeln ohne Ausnahme:

  • Steht das Jahr voran, gilt die ISO-Reihenfolge Jahr-Monat-Tag: 1975-03-08 ist der 8. März 1975.
  • In jeder anderen Schreibweise gilt Tag vor Monat vor Jahr: 08.03.1975 ebenso, 03.08.1975 dagegen der 3. August.

Eine Angabe, die zu keiner der beiden Regeln passt, wird als unlesbar gemeldet. Die Anwendung rät nicht zwischen Lesarten — bei einem Geburtsdatum entscheidet das über die Altersgrenze.

Schreibvarianten

Ob Wr. Neustadt und Wiener Neustadt derselbe Ort sind, entscheidet die Anwendung nicht am einzelnen Wert, sondern am Bestand: innerhalb einer Postleitzahl werden Ortsnamen, innerhalb eines Ortes Straßennamen zusammengeführt und auf die überwiegende Form gebracht.

Verschiedene Gemeinden mit derselben Postleitzahl bleiben dabei getrennt — die Postleitzahl 2880 gilt für Kirchberg am Wechsel und für Sankt Corona am Wechsel, und beide sind eigenständige Orte.

Schritt 2 — Prüfen und berichtigen

Der Kopf des Schrittes fasst zusammen, was zu erledigen ist.

Fehler

Als Fehler ausgewiesen werden:

  • fehlende Pflichtangaben,
  • Postleitzahlen, die nicht vierstellig sind,
  • Verstöße gegen die Altersgrenzen.

Die Altersgrenzen sind starr: Wer zu Beginn des ersten Geltungsjahres noch nicht 25 oder schon über 65 Jahre alt ist, kann nicht in die Dienstliste aufgenommen werden. Maßgeblich ist der 1. Jänner des ersten Geltungsjahres, nicht der Tag der Auslosung. Solange auch nur ein Fehler besteht, bleibt der Schritt Auslosen gesperrt.

Das erste Geltungsjahr wird im Schritt Auslosen eingestellt. Wird es geändert, ändert sich damit auch die Altersprüfung.

Warnungen

Warnungen weisen auf Angaben hin, die gelesen, aber nicht zweifelsfrei aufgelöst werden konnten. Sie hindern die Auslosung nicht; es empfiehlt sich aber, sie vor der Sitzung durchzusehen.

Doubletten

Gesucht wird über alle drei Gruppen hinweg nach vollständigem Namen und Geburtsdatum. Fehlt bei einem Satz das Geburtsdatum, wird nur nach dem Namen verglichen; solche Fundstellen sind gesondert gekennzeichnet und vor dem Löschen anzusehen — Namensgleichheit allein ist kein Beweis.

Einzelne Fundstellen lassen sich in der Tabelle bereinigen. Alle Doubletten löschen räumt sämtliche Fundstellen in einem Zug; je Person bleibt ein Satz erhalten — der mit Geburtsdatum, bei Gleichstand der zuerst erfasste. Die Zahl der betroffenen Eintragungen wird vor dem Löschen genannt.

Tabelle

Jede Eintragung ist unmittelbar in der Tabelle zu berichtigen. Über Anzeigen lässt sich auf fehlerhafte, mit Warnung versehene oder geänderte Eintragungen einschränken; das Suchfeld erfasst Namen, Straße und Ort.

  • Person anlegen setzt einen leeren Satz an den Anfang der Tabelle.
  • Löschen entfernt eine Person — bei nachträglicher Befreiung, Tod oder Wegzug.

Änderungsprotokoll

Jede beim Einlesen vorgenommene Vereinheitlichung steht mit Vorher und Nachher im Protokoll. zurücknehmen stellt den ursprünglichen Wert wieder her, eine zurückgenommene Änderung lässt sich jederzeit wieder anwenden. Alle zurücknehmen und Alle anwenden wirken auf die gerade angezeigte Auswahl.

Nicht aufgeführt wird, was allein die Schreibung betrifft: „WOLF“ zu „Wolf“, „gloggnitz“ zu „Gloggnitz“, ein entfallenes oder eingefügtes Leerzeichen. Ausgeführt wird es gleichwohl. Andernfalls stünden diese Angleichungen — es sind die häufigsten — zwischen jenen, auf die es ankommt: der aufgelöste Ortsname, die ausgeschriebene Straße, das gelesene Geburtsdatum.

Schritt 3 — Auslosen

Vorgaben

Geschäftszahl, Gericht und erstes Geltungsjahr wurden bereits im Schritt Erfassen angegeben; hier stehen sie zur Kontrolle in der ersten Zeile. Anzugeben bleibt:

FeldBedeutung
VerhältnisGeschworene zu Schöffen, Vorgabe 1 : 3

Die Zeile darunter zeigt sofort, wie sich der Bestand aufteilen wird — etwa Hauptliste: 66 → 4G+13S / 4G+13S / 4G+12S / 4G+12S. So lässt sich vor der Sitzung erkennen, ob die Verhältniszahl zum Bestand passt.

Erster Abschnitt — Zufallszahlen zuweisen

Jede Liste wird streng nach Familienname, Vorname und Geburtsdatum geordnet. Jeder Eintragung wird eine Zufallszahl mit 25 Nachkommastellen aus dem kryptographischen Zufallsgenerator des Systems zugewiesen.

Über diesen Stand entsteht je Gruppe ein PDF, das angezeigt und gespeichert wird. Es hält die Ausgangslage der Auslosung fest: wer in welcher Reihenfolge stand und welche Zahl er erhielt.

Zweiter Abschnitt — bestätigen und Quartalslisten bilden

Der Stand lässt sich erst bestätigen, wenn die Dokumentation für jede Gruppe gespeichert wurde; welche noch aussteht, steht neben der Schaltfläche.

Nach der Bestätigung wird nach den Zufallszahlen aufsteigend gereiht, in vier möglichst gleich große Quartalslisten geteilt und je Quartalsliste die Verhältniszahl angewandt: die vorderen Eintragungen sind Geschworene, die übrigen Schöffen. Geht die Teilung nicht auf, wird kaufmännisch gerundet.

Für die Jugendliste werden gemeinsame Dienstlisten gebildet — also nur Quartalslisten, ohne Trennung in Geschworene und Schöffen.

Jede Änderung am Bestand nach der Auslosung macht diese hinfällig. Wird danach eine Person gelöscht oder angelegt, ist neu auszulosen und die Dokumentation erneut zu speichern.

Schritt 4 — Ausgeben

Übersicht

Die Übersicht weist aus, wie viele Personen je Liste, Quartalsliste und Rolle ausgelost wurden — die Zahlen für den Aktenvermerk und die Kontrolle der Vollständigkeit.

Die fünf Listen

DateiInhalt
Hauptliste Geschworenevier Quartalslisten
Hauptliste Schöffenvier Quartalslisten
Ergänzungsliste Geschworenevier Quartalslisten
Ergänzungsliste Schöffenvier Quartalslisten
Jugendlistevier Quartalslisten

PDF

A4 quer, 20 Personen je Seite. Im Kopf stehen links das Gericht, rechts die Geschäftszahl, darunter Listenbezeichnung, Quartalsliste und Geltungsjahre.

Die Zeile trägt vier Angaben:

SpalteInhalt
Nr.die laufende Nummer in der Quartalsliste
Name und AnschriftTitel, Vorname, Familienname, nachgestellter Titel, Straße, Postleitzahl und Ort in einer Zelle — etwa „Dr. Max Maier, MSc, Hauptstraße 43, 2751 Oberdorf“
Geburtsdatumin der Form 08. 03. 1975
Telefondie Telefonnummer, soweit eine erfasst ist; sonst bleibt die Zelle leer

Fehlende Angaben entfallen samt ihrem Beistrich; wer keinen Titel führt, beginnt mit dem Vornamen. Der Familienname ist fett, damit die Zeile beim Durchsehen am Namen zu greifen ist.

Rechts läuft eine 6 cm breite Anmerkungsspalte mit — für Adressänderungen, nachträgliche Streichungen und die Zahl der Ladungen. Sie ist so breit, weil die übrigen Angaben zusammengefasst sind; die Telefonspalte nimmt einen Teil des so gewonnenen Platzes wieder in Anspruch.

Zu lange Angaben werden verkleinert statt abgeschnitten: in einer Ladungsliste darf nichts verlorengehen.

Aus demselben Grund bringt die Anwendung ihre eigene Schrift mit: Namen wie „Ayşe“, „Bozoğlu“, „Tomić“, „Ľubica“ oder „Nguyễn“ stehen im PDF so, wie sie geschrieben werden. Abgedeckt sind die mittel- und osteuropäischen, die türkische, die rumänische, die baltischen, die nordischen und die westeuropäischen Schreibweisen sowie das Vietnamesische. Kyrillische und griechische Namen sind es nicht — das Melderegister schreibt sie ohnehin in lateinische Schrift um. Sollte ein Zeichen doch einmal als Fragezeichen erscheinen, ist es der Anwendung nicht bekannt — bitte melden.

ODS

Dasselbe als Tabellendokument mit je einem Blatt pro Quartalsliste und derselben zusammengefassten Angabe, zusätzlich mit dem Beruf und der Telefonnummer in je einer eigenen Spalte — für die Weiterverarbeitung, etwa den Serienbrief der Verständigungen.

Archiv

Alle Dateien als Archiv speichern legt sämtliche Listen, die Dokumentation der Auslosung und den Arbeitsstand in einer ZIP-Datei ab: der vollständige Stand des Verfahrens in einem Zug, geeignet zur Aufnahme in den Akt. Alles darin liegt in einem Format vor, das das Aktensystem annimmt — die Listen als pdf und ods, die Dokumentation als pdf, der Arbeitsstand als ods.

Ablauf der öffentlichen Sitzung

Eine bewährte Reihenfolge:

  1. Vorbereitet wird bis zum Ende von Schritt 2: alle Zulieferungen eingelesen, alle Fehler bereinigt, Stand gesichert.
  2. In der Sitzung wird der gesicherte Stand geladen und der Bildschirm projiziert. Geschäftszahl und Gericht bringt der Stand mit; einzutragen bleibt die Verhältniszahl, dann wird die Aufteilung vorgelesen.
  3. Zufallszahlen ziehen. Die Anwesenden sehen die alphabetische Ordnung und die zugewiesenen Zahlen; die drei PDF werden angezeigt und gespeichert.
  4. Bestätigen. Die Quartalslisten und Rollen werden gebildet und die Übersicht vorgelesen.
  5. Ausgeben. Das Archiv wird gespeichert und zum Akt genommen.

Die Zufallszahlen sind in der Dokumentation vollständig abgedruckt. Die Auslosung ist damit im Nachhinein prüfbar: die Reihung der Dienstliste muss der aufsteigenden Ordnung dieser Zahlen entsprechen.

Was tun, wenn …

… der Schritt Auslosen grau bleibt? Es bestehen noch Fehler. Im Schritt Prüfen zeigt die Einstellung nur mit Fehlern, welche Eintragungen betroffen sind. Eventuell befindet sich der fehlerhafte Eintrag in einer anderen Liste.

… der Schritt Ausgeben grau bleibt? Die Auslosung ist noch nicht bestätigt. Bestätigen lässt sie sich erst, wenn die Dokumentation der Zufallszahlen für jede Liste gespeichert wurde.

… eine Vereinheitlichung falsch ist? Im Änderungsprotokoll steht sie mit Vorher und Nachher; zurücknehmen stellt den ursprünglichen Wert wieder her. Anschließend lässt er sich auch von Hand berichtigen.

… eine Spaltenüberschrift nicht erkannt wird? In der Zuordnung ist das betroffene Feld über das Auswahlfeld der richtigen Spalte zuzuweisen.

… eine Person in zwei Listen steht? Das kann entweder auf einer Fehlmeldung beruhen oder auf tatsächlich identen Daten. Die Doublettenprüfung weist dies aus; ob und welche Person zu löschen ist, entscheidet vor der Auslosung die Präsidentin oder der Präsident.

… nach der Auslosung eine Befreiung einlangt? Die Zuständigkeit liegt nach der Auslosung beim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenden des Strafverfahrens, es handelt sich ab diesem Zeitpunkt um eine Frage der Rechtsprechung.

… das Fenster versehentlich geschlossen wurde? Der Stand ist verloren, sofern er nicht gesichert war. Deshalb: früh und oft Stand sichern.

Tastenkürzel

Jede Handlung ist auch mit der Maus erreichbar; ein Kürzel ist eine Abkürzung.

KürzelWirkung
Strg + SDen Arbeitsstand als Tabellendokument speichern.
Strg + OEinen gespeicherten Arbeitsstand laden.
F1Diese Hilfe.
Strg + Umschalt + ZZwischen heller und dunkler Fassung wechseln — hell, dunkel, wie das System. Umschalt gehört dazu, weil Strg+Z dem Eingabefeld gehört, in dem es gedrückt wird.

Rechtliche Grundlagen

Zugrunde gelegt ist das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) in der Fassung BGBl. I Nr. 121/2016, insbesondere die §§ 12 bis 17 über das Verfahren bei Gericht.

§ 13 Abs. 1 GSchG. Vor Beginn der Geltungsdauer der Jahresliste bildet der Präsident des Landesgerichts spätestens in der ersten Dezemberwoche in öffentlicher, durch öffentlichen Anschlag kundzumachender Sitzung durch Auslosen aus den Jahreslisten zunächst die Dienstlisten der Geschworenen und sodann jene der Schöffen; sie gelten jeweils für das erste Jahresviertel der beiden folgenden Jahre. Die Dienstlisten für die weiteren Jahresviertel sind in derselben oder in weiteren Sitzungen zu bilden, die spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Jahresviertels des ersten Jahres der Geltungsdauer abzuhalten sind.

Die Anwendung bildet die Quartalslisten für alle vier Jahresviertel in einem Zug. Werden sie in getrennten Sitzungen ausgelost, ist je Sitzung die zugehörige Quartalsliste auszugeben.

§ 18 Abs. 4 GSchG. Für das weitere Verfahren gelten die §§ 12 bis 17 sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Vorschläge wie Verzeichnisse zu behandeln sind und dass gemeinsame Dienstlisten für Geschworene und Schöffen zu bilden sind. Deshalb entstehen für die Jugendliste nur Quartalslisten ohne Rollentrennung.

Altersgrenzen. Zum Amt eines Laienrichters ist berufen, wer zu Beginn des ersten Geltungsjahres das 25. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Diese Zusammenstellung ersetzt nicht den Blick in den Gesetzestext.

Fassung und Weitergabe

Laienrichterauswahl, Version 1.17 (2026) — entwickelt von Mag. Peter Wöhrer unter Verwendung von Claude Code.

Verbreitung und Weiterentwicklung sind ausdrücklich gestattet, solange der Entwickler genannt bleibt. Die Datei darf also an andere Gerichte weitergegeben werden; dieselbe Angabe steht in der Fußzeile der Anwendung.